Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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BfDI zum Schrems II-Urteil des EuGH | (Pressemitteilung)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber verbindet mit dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum internationalen Datentransfer eine Stärkung der Rechte der Betroffenen: Der EuGH macht deutlich, dass internationaler Datenverkehr weiter möglich ist. Dabei müssen aber die Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger beachtet werden. Für den Datenaustausch mit den USA müssen jetzt besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Unternehmen und Behörden können Daten nicht mehr auf der Grundlage des Privacy Shield übermitteln, das der EuGH für unwirksam erklärt hat. Bei der Umstellung werden wir selbstverständlich intensiv beraten.

EDSA setzt Task Force zu Beschwerden gegen Nutzung von Google- und Facebook-Services ein | (Pressemitteilung)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, einigte sich mit seinen Kolleginnen und Kollegen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) darauf, eine Task Force zu gründen. Sie soll die schnelle und europaweit einheitliche Bearbeitung der Beschwerden der Organisation „Non-of-your-business“ (noyb) zur Nutzung von Google- und Facebook-Services durch europäische Anbieter gewährleisten.