Bonn, 22. August 2025
Pressemitteilung 12/2025
Fanpage-Verfahren geht in die nächste Runde
BfDI veröffentlicht Handreichung zur rechtssicheren Nutzung sozialer Netzwerke

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), legt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17.07.2025 im Fall Facebook-Fanpages Berufung ein. Damit wird das Verfahren der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, vorgelegt.
Da der Ausgang des Berufungsverfahrens nun zeitlich und rechtlich schwer abzuschätzen ist, bietet die BfDI der Bundesregierung und den anderen öffentlichen Stellen des Bundes intensive Unterstützung und Beratung an, wie soziale Netzwerke zwischenzeitlich rechtskonform genutzt werden können. Das Urteil des VG Köln wird dabei selbstverständlich respektiert.
Ich möchte die Rechtsunsicherheit bei der Nutzung sozialer Medien durch öffentliche Stellen des Bundes beenden. Deswegen veröffentlichen wir heute eine Handreichung, die die notwendigen Schritte darstellt, um Behörden eine rechtssichere Nutzung sozialer Netzwerke zu ermöglichen
, so Specht-Riemenschneider. Selbstverständlich sehen wir, wie wichtig es für den Staat geworden ist, auf sozialen Netzwerken zu kommunizieren. Welche Bedingungen dafür gelten, ist aber bislang völlig unklar und kann nur entweder durch den Gesetzgeber oder durch ein letztinstanzliches Urteil festgelegt werden.
Es gehe nicht darum, Behörden für die Nutzung von Sozialen Medien abzustrafen. Vielmehr ist es das Anliegen der BfDI, die bislang weder gesetzlich noch höchstrichterlich geklärten Bedingungen für rechtskonforme Nutzung abschließend und unmissverständlich zu klären und dabei digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, so Specht-Riemenschneider abschließend. Die private Nutzung sozialer Netzwerke folgt anderen Bedingungen und ist vom Verfahren nicht betroffen.
Hier kommen Sie zur Handreichung.