Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 11. Januar 2022

Pressemitteilung 1/2022

BfDI übernimmt Vorsitz der Datenschutzkonferenz 2022

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat im Jahr 2022 den Vorsitz über die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) inne. Inhaltlicher Schwerpunkt seines Vorsitzes wird das Thema Forschungsdaten sein. Weitere Themen im Fokus sind beispielsweise der Einsatz künstlicher Intelligenz im Sicherheitsbereich und elektronische Identitäten.

es ist Prof. Ulrich Kelber abgebildet
Quelle: Jens Gyarmaty

Der BfDI, Professor Ulrich Kelber, sieht in diesem Jahr viele wichtige Weichenstellungen für den Datenschutz: Die letzten Jahre haben uns teilweise sehr schmerzlich gezeigt, welche Versäumnisse es bei der Digitalisierung gibt. Die Pandemie hat einen ersten Digitalisierungsschub ausgelöst und die neue Bundesregierung hat sich viele Modernisierungsprojekte vorgenommen. Als Datenschützer sind wir bereit, die Verantwortlichen kompetent zu beraten. Das gilt insbesondere für Themen mit herausragender Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft, wie etwa die datenschutzkonforme Bereitstellung und Nutzung von Forschungsdaten.

Als Vorsitzender der DSK wird der BfDI mit seinen Kolleginnen und Kollegen außerdem über die Themen Überwachungsgesamtrechnung, Beschäftigtendatenschutz und souveräne Clouds diskutieren.

Wegen der Corona-Pandemie wird die erste Zwischenkonferenz unter der Leitung des BfDI am 27. Januar 2022 als virtuelles Format stattfinden. Geplant ist, die weiteren Zwischenkonferenzen 2022 in Berlin auszurichten. Die Hauptkonferenzen sollen am 22. und 24. März und am 23. und 24. November am Dienstsitz des BfDI in Bonn stattfinden.

Die DSK besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.