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Bonn/Berlin, 25. Mai 2021

Pressemitteilung 9/2021

BfDI kritisiert Änderungen am Bundes­fernstraßen­mautgesetz

Der BfDI kritisiert die Änderung des zweiten Gesetzes zur Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes. Zukünftig sollen Mautdaten zur Verfolgung sogenannter Kabotage-Verstöße verwendet werden. Der BfDI hält das für einen Dammbruch: Die Mautdaten so zu verwenden hat nichts mehr mit dem ursprünglichen Zweck zu tun, für den sie erhoben wurden.

Professor Kelber weist außerdem auf die bereits geplante Lösung hin: Spätestens ab 2026 sollte jedes Fahrzeug mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgerüstet sein, wenn es im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt ist. Damit wären Verstöße gegen die Kabotageregelung effizient zu ermitteln. Warum bis dahin die immer wieder versprochene Zweckbindung der Mautdaten aufgehoben werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Die Mautdaten sind für die Verfolgung der Verstöße auch nur begrenzt geeignet.

Der Bundestag hatte am 20. Mai das zweite Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes beschlossen. Das Gesetz durchbricht erstmals die strikte Zweckbindung für Mautdaten aus dem Bundesfernstraßenmautgesetz. Erfasste Kennzeichen und Positionsdaten zur Mauterhebung sollen zukünftig zur Ermittlung bei Kabotage-Verstößen verwendet werden dürfen.

Kabotage ist die innerstaatliche Güterbeförderung durch Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Fahrzeuge sollen nach einer grenzüberschreitenden Beförderung grundsätzlich nur drei innerstaatliche Güterbeförderungen innerhalb von sieben Tagen im Aufnahmemitgliedstaat durchführen. Die Mitgliedstaaten prüfen in der Regel die Frachtbriefe und Fahrtenschreiber, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten. Die Regelungen gelten auch für Fahrzeuge, die nicht mautpflichtig sind.