Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 22. März 2021

Pressemitteilung 6/2021

BfDI kritisiert Novelle des Bundespolizeigesetzes

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hält die geplante Neufassung des Bundespolizeigesetzes für verfassungsrechtlich bedenklich: Die Befugnisse der Bundespolizei sollen erweitert und den Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes angeglichen werden. Dabei wird verkannt, dass es sich bei der Bundespolizei um eine Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum handelt. Sie soll Bahnhöfe, Flughäfen und die Landesgrenze schützen.

Zukünftig soll die Bundespolizei präventiv die Telekommunikation der Bürgerinnen und Bürger überwachen dürfen. Das betrifft auch Fälle ohne konkreten Anfangsverdacht. Hier wäre die Schwelle angesichts der Tiefe eines solchen Grundrechtseingriffs viel zu niedrig angesetzt. Außerdem soll der Bundespolizei eine sogenannte „Quellen-TKÜ“ ermöglicht werden, mit der letztendlich Smartphones und Laptops infiltriert und ausgespäht werden können. Problematisch daran ist, dass hierfür gezielt Sicherheitslücken ausgenutzt werden müssen. Das senkt das Sicherheitsniveau für alle digitalen Kommunikationsgeräte. Schließlich soll die Bundespolizei auch die Möglichkeit für eine „echte“ Online-Durchsuchung bekommen.

Die Befugnis der Bundespolizei zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie etwa das Abnehmen von Fingerabdrücken oder das Anfertigen von Fotos einer Person, soll mit dem neuen Entwurf auf Fälle noch gar nicht begangener Straftaten erweitert werden. Auch hier stellt sich die Frage, ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Eingriffsschwelle einer möglichen verfassungsgerichtlichen Prüfung standhält. Die europäischen Vorgaben zu den wesentlichen Aufsichtsbefugnissen der Datenschutzbehörden werden im Entwurf nur ansatzweise umgesetzt. Damit werden dem BfDI unnötige Hürden für die Ausübung seiner Datenschutzkontrolle auferlegt. Das ist besonders problematisch, weil an anderer Stelle die bisher vorgesehene datenschutzrechtliche Vorabprüfung und Beratung durch die sogenannten Errichtungsanordnungen ersatzlos gestrichen worden ist:

Das beschädigt den Rechtsstaat. Aufgrund der mangelhaften Umsetzung meiner Befugnisse in nationales Recht halte ich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland für möglich.

Zur Novelle des Bundespolizeigesetzes hat sich der BfDI gegenüber dem Deutschen Bundestag unter anderem in einer schriftlichen Stellungnahme geäußert.