Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Bonn/Berlin, 10. Februar 2021

Pressemitteilung 3/2021

BfDI kritisiert Position des Rats zur ePrivacy-Verordnung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht in der heute vom Rat der EU verabschiedeten Fassung der ePrivacy-Verordnung deutliche Fehler: Wenn die ePrivacy-Verordnung so bleibt, wie der Rat der EU sie heute beschlossen hat, wäre das ein schwerer Schlag für den Datenschutz. Ich appelliere dringend an das Europäische Parlament und die EU-Kommission während der Trilog-Verhandlungen für eine Anhebung des Datenschutzniveaus einzutreten.

Der BfDI benennt klar die größten Gefahren, die aktuell von der ePrivacy-Verordnung ausgehen: Die Verordnung sieht die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vor, die schon vor so vielen Gerichten gescheitert ist. Auch bei den Regeln im Internet gäbe es Rückschritte, denn mit der Verordnung wären sogenannte „Cookie Walls“ zulässig. Es wurden außerdem einige wichtige Garantien für Nutzer, wie beispielsweise das Widerspruchsrecht und die Datenschutz-Folgenabschätzung gestrichen. Auch ein Rückgriff auf die Garantien der Datenschutz-Grundverordnung ist ausgeschlossen. Nicht zuletzt ermöglicht diese Version der ePrivacy-Verordnung, dass personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Nutzenden zu anderen Zwecken weiterverarbeitet werden können. Es macht mich fassungslos, wie schwerwiegend hier in Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Sollte es während der Trilog-Verhandlungen nicht zu erheblichen Nachbesserungen an der Verordnung kommen, würden damit im Bereich Datenschutz mehrere rote Linien gleichzeitig überschritten. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union arbeiten mittlerweile seit vier Jahren daran, die ePrivacy-Verordnung auf den Weg zu bringen. Das Europäische Parlament hatte sich hingegen schon neun Monate nach Vorlage des Verordnungsentwurfs durch die EU-Kommission auf seine Verhandlungsposition festgelegt. Eine Einigung auf gemeinsame Regeln ist überfällig. Der BfDI wird sich national und auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass der Ergebnisdruck nicht zu einer Schwächung des Datenschutzniveaus führt.