Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 3. September 2020

Pressemitteilung 22/2020

EDSA setzt Task Force zu Beschwerden gegen Nutzung von Google- und Facebook-Services ein

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, einigte sich mit seinen Kolleginnen und Kollegen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) darauf, eine Task Force zu gründen. Sie soll die schnelle und europaweit einheitliche Bearbeitung der Beschwerden der Organisation „Non-of-your-business“ (noyb) zur Nutzung von Google- und Facebook-Services durch europäische Anbieter gewährleisten.

Dazu sagte der BfDI: Der EDSA sendet mit der Task Force ein starkes Signal. Die entscheidende Frage, ob diese Google- und Facebook-Services das europäische Datenschutzrecht einhalten, kann jetzt endlich europaweit einheitlich beantwortet werden.

Die Nicht-Regierungsorganisation noybNon-of-your-business hatte nach Verkündung des Schrems II-Urteils 101 Beschwerden gegen die Nutzung von Google Analytics und Facebook Connect durch europäische Unternehmen eingereicht. Die Beschwerden sind an alle nationalen Aufsichtsbehörden, darunter auch fünf deutsche Landesdatenschutzaufsichtsbehörden, gerichtet. Inhaltlich betreffen die Beschwerden die Frage, ob Google und Facebook über die genannten Produkte weiter personenbezogene Daten in die USA übermitteln dürfen und damit die Nutzung zum Beispiel durch Websites europäischer Anbieter legal ist oder nicht.

Beide Konzerne stützen sich inzwischen auf die sogenannten Standardvertragsklauseln der Europäischen Union. Ob sie dafür die vom EuGH geforderten „zusätzlichen Maßnahmen“ als Ergänzung der Standardvertragsklauseln ergriffen haben und ob diese Maßnahmen ausreichen, um das vom EuGH geforderte Schutzniveau in den USA zu gewährleisten, ist die inhaltliche Kernfrage der Beschwerdeverfahren. Als Konsequenz hat der EDSA auf gemeinsame Initiative von Deutschland und Frankreich eine zweite Task Force ins Leben gerufen. Diese soll insbesondere Kriterien für die Bewertung einer Datenübermittlung im Einzelfall, Kriterien für zusätzliche Maßnahmen und Verfahrensaspekte für deren Umsetzung erarbeiten.

Außerdem verabschiedete der EDSA in seiner gestrigen Sitzung Leitlinien zu den in der Datenschutz-Grundverordnung zentralen Begriffen „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ sowie Richtlinien bezüglich der Zielgruppenansprache von Social-Media-Nutzern. Der EDSA wird beide Dokumente in Kürze auf seiner Internetseite veröffentlichen.