Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 29. Juni 2020

Pressemitteilung 16/2020

Konsultationsverfahren zur Anonymisierung erfolgreich

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlicht die Ergebnisse seines Konsultationsverfahrens zur Anonymisierung personenbezogener Daten. Wichtigste Erkenntnis: Die Anonymisierung von personenbezogenen Daten ist mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage grundsätzlich möglich – auch im Telekommunikationssektor. Eine Verpflichtung zur unverzüglichen Löschung ist durch eine Anonymisierung erfüllbar, hier ist allerdings ein strengerer Maßstab anzulegen.

BfDI Professor Kelber freut sich über die rege Beteiligung am Konsultationsverfahren: Wir haben viele Stellungnahmen aus Wirtschaft und Wissenschaft, von Behörden und der Zivilgesellschaft erhalten. Die verschiedenen Ansichten spiegeln dabei die Komplexität des Themas wider. Nach Auswertung aller Beiträge veröffentlichen wir jetzt unser Positionspapier, um für mehr Rechtssicherheit bei den von mir beaufsichtigten Stellen zu sorgen. Ich bedanke mich bei allen, die sich an unserem ersten Konsultationsverfahren beteiligt haben.

Der BfDI hatte den Bedarf für eine Positionierung gesehen, da die Anonymisierung trotz ihrer hohen praktischen Bedeutung nur rudimentär geregelt ist. Die DSGVO enthält lediglich den Hinweis, dass deren Regelungen nicht für anonyme Informationen gelten.

Für viele Forschungsprojekte und Geschäftsmodelle ist die Analyse von abstrakten Datensätzen ausreichend, selbst wenn der Personenbezug aufgehoben wurde. Die Anonymisierung kann als ein Mittel angesehen werden, im Einzelfall eine Verarbeitung von Daten überhaupt erst zu ermöglichen. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze und insbesondere die Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus sind dabei so wichtig wie selbstverständlich. 

Das Positionspapier sowie die eingegangenen Stellungnahmen zum Konsultationsverfahren finden Sie hier: