Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, den 24. Juni 2020

Pressemitteilung 14/2020

BfDI begrüßt Entscheidung des BGH zu Facebook

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber sieht in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Juni 2020 einen wichtigen Etappensieg für den Datenschutz.

Der BGH hatte vorläufig den Vorwurf des Bundeskartellamts bestätigt, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.


Dazu sagte Professor Kelber: Ich danke dem Bundeskartellamt für seine Initiative. Wettbewerbsrecht und Datenschutz gehen Hand in Hand. Die Richter halten in Ihrer Entscheidung zwar nicht die Verstöße von Facebook gegen die Datenschutz-Grundverordnung für ausschlaggebend. Dennoch betont der BGH, dass die uneingeschränkte Profilbildung aufgrund der Nutzungsbedingungen einen Missbrauch darstellt. Auch wenn es bis zur endgültigen Entscheidung noch dauern kann, schafft dieser Beschluss vorläufig Klarheit. Ich erwarte, dass Facebook die Entscheidung akzeptiert und die Datenverarbeitung beendet.

Die Wettbewerbshüter hatten bei Facebook verbotenes Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens festgestellt. Private Nutzer müssten in die weitreichenden Nutzungsbedingungen einwilligen. Danach nutzt Facebook auch Daten von Diensten wie WhatsApp, Instagram oder Seiten außerhalb des sozialen Netzwerks. Der Nutzer hat keine Wahl, ob er diese Datenverknüpfung zulassen möchte. Das Bundeskartellamt hatte darin einen Verstoß von Facebook gegen die Wettbewerbsbeschränkungen gesehen. Unter anderem hatte sich die Behörde dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung berufen. Der BfDI hatte bereits im Februar 2019 auf die engen Verbindungen zwischen Wettbewerbsrecht und Datenschutz hingewiesen: Pressemitteilung des BfDI vom 07.02.2019