Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 19. Mai 2020

Pressemitteilung 11/2020

BfDI begrüßt Urteil zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber freut sich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Bereits in der Vergangenheit hatte der BfDI darauf hingewiesen, dass beispielsweise die Übermittlungsvorschriften nicht rechtmäßig sind und auch deutsche Funktionsträger im Ausland Schutz genießen müssen.

Dazu sagte Professor Kelber: Das Bundesverfassungsgericht erachtet eine umfassende Kontrolle des Bundesnachrichtendienst für zwingend notwendig. Diese Ansicht vertritt meine Behörde seit langem. Kontrollorgane brauchen wirksame Befugnisse sowie ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Außerdem ist es entscheidend, dass diese Kontrollorgane sich untereinander austauschen können. Auch die sogenannte Third-Party-Rule bei der Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten darf die Kontrolle nicht behindern. Die Effektivität der Kontrolle und die gesetzlichen Regelungen müssen in regelmäßigen Abständen evaluiert werden. Das Urteil ermöglicht nun eine neue Qualität an Aufsicht.

Der BfDI war als Sachverständiger und datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde des Bundesnachrichtendienstes im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angehört worden.