Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 27. April 2020

Pressemitteilung 09/2020

Neuer Termin für Übergabe Tätigkeitsbericht

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) verschiebt die Übergabe des Tätigkeitsberichts zum Datenschutz auf den 17. Juni. Grund hierfür sind die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Zum neuen Termin wird der BfDI nicht nur den Tätigkeitsbericht zum Datenschutz, sondern auch den Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übergeben.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber sieht die Situation optimistisch: Wir hatten ohnehin geplant, beide Tätigkeitsberichte ab dem nächsten Jahr gemeinsam zu veröffentlichen. Ich wünsche mir eine breite gesellschaftliche und politische Debatte über einige der Themen. Deshalb hoffe ich, dass sich die äußeren Umstände bis zum Juni verbessern.

Unter anderem behandelt der Tätigkeitsbericht zum Datenschutz die Digitalisierung im Gesundheitswesen, Entwicklungen bei den Sicherheitsbehörden und Herausforderungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz. Dazu sagte Professor Kelber: Gerade die gesetzlichen und technischen Initiativen im Gesundheitsbereich, wie beispielsweise der Aufbau der Telematikinfrastruktur mit ihren Anwendungen oder das neue Implantateregister, haben enorme Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Außerdem verändert die ständige Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden unser Zusammenleben. Eine Überwachungs-Gesamtrechnung erscheint mir gerade auch mit Blick auf die aktuellen Diskussionen zum Tracking zwingend notwendig.

Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung 2018 wird der Tätigkeitsbericht zum Datenschutz jährlich veröffentlicht. Ursprünglich war die Übergabe des Berichts für den 30. April geplant.