Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 15. November 2019

Pressemitteilung 27/2019

Licht und Schatten beim Privacy Shield

Der Bericht des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zur dritten jährlichen Überprüfung („Joint Review“) des EU-US-Datenschutzabkommens Privacy Shield begrüßt positive Entwicklungen. Gleichwohl gibt es immer noch wesentliche Kritikpunkte.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, bewertet die Entwicklungen differenziert: Das wichtige Aufsichtsgremium das Privacy and Civil Liberties Oversight Board ist wieder voll besetzt. Eine neue Ombudsperson ist benannt. Das sind erste wichtige Schritte zu einer besseren Aufsicht über die Sicherheitsbehörden in den USA und damit auch zum Schutz von europäischen Bürgerinnen und Bürgern, weitere müssen folgen. Zudem fehlt es weiterhin an Nachprüfungen, ob die nach dem Privacy Shield zertifizierten US-Unternehmen dessen Vorgaben tatsächlich befolgen.

Der Joint Review, der im September 2019 mit Beteiligung eines Mitarbeiters des BfDI in Washington stattgefunden hat, stand unter dem Eindruck der mündlichen Verhandlungen in dem sog. „Schrems II“-Verfahren vor dem EuGH. In diesem Verfahren, in dem wesentliche Aussagen zu den Voraussetzungen von Datenübermittlungen in Drittstaaten erwartet werden, hatten die Richter viele Fragen auch zum Privacy Shield gestellt. Mit der Entscheidung des EuGH ist in der ersten Hälfte des Jahres 2020 zu rechnen.

Der EU-US Privacy Shield ist eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der amerikanischen Regierung, in der Voraussetzungen aufgestellt werden, unter denen Daten rechtskonform aus der EU an zertifizierte amerikanische Unternehmen übermittelt werden können.