Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin 24. Mai 2019

Pressemitteilung 17/2019

Ein Jahr DSGVO – ein Erfolg mit weiterem Steigerungspotential

Ein Jahr nach Anwendungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, ein positives Fazit. Der Datenschutz wird durch das neue europaweit geltende Recht gestärkt, auch wenn es noch Bereiche gibt, in denen Verbesserungen erfolgen können.

Rückblickend auf die letzten 12 Monate resümiert der BfDI: Das erste Jahr DSGVO ist für mich zweifelsohne eine Erfolgsgeschichte. Wenn man bedenkt von welcher teils absurden Panikmache der Anwendungsbeginn im letzten Jahr begleitet wurde, muss man heute feststellen, dass die DSGVO den Datenschutz nicht nur in Deutschland und Europa, sondern sogar weltweit erheblich nach vorne gebracht hat. Viele Menschen und Unternehmen, die sich vorher nicht um den Datenschutz gekümmert haben, haben sich mit dem Thema auseinandergesetzt. Selbst in Ländern wie den USA und Japan oder Brasilien und Indien entfaltet die DSGVO Wirkung und wird als Vorbild und Anlehnungspunkt für eigene nationale Datenschutzgesetzgebung verwendet.

Das neue mit der DSGVO einhergehende Datenschutzbewusstsein spiegelt sich auch in den massiv gestiegenen Zahlen von Anfragen und Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden wieder. Alleine beim BfDI sind im Zeitraum vom 25.Mai letzten bis zum 30.April diesen Jahres fast 15.000 Beschwerden und Meldungen von Datenschutzverstößen eingegangen. Im Vergleich zum ganzen Jahr 2017 stellt dies eine Verdreifachung dar.

Ungeachtet der positiven Entwicklung, belegten gerade die mitunter abwegigen Diskussionen über Klingelschilder oder geschwärzte Kindergartenfotos, dass es auch in Zukunft wichtig sein wird, das neue Recht Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen noch besser zu vermitteln. Dabei gilt es auch Bedenken und Kritik an der DSGVO aufzugreifen und im Rahmen der im kommenden Jahr anstehenden Evaluierung zu diskutieren. Hierbei sollte sowohl versucht werden unnötige bürokratische Hürden z.B. bei den Informations- und Dokumentationspflichten abzubauen, als auch bestehende Lücken im Recht, etwa im Bereich Profiling und Scoring, bestmöglich zu schließen. Ebenso wichtig ist es, die E-Privacy Verordnung, die ursprünglich zeitglich mit dem Anwendungsbeginn der DSGVO vor einem Jahr in Kraft treten sollte, schleunigst zu verabschieden.

Der BfDI mahnt daher, sich nicht zu lange auf den bisherigen Erfolgen der DSGVO auszuruhen: Das nächste Jahr wird für uns zum Gradmesser. Wie gut die DSGVO die Menschen wirklich schützt, sehen wir erst, wenn wir sie auch in der Praxis gegenüber den großen IT-Unternehmen wie Facebook oder Google effektiv durchzusetzen. Hierzu werden wir als Datenschutzaufsichtsbehörden nicht nur national, sondern europaweit noch besser und enger zusammenarbeiten müssen. Dies ist eine der wichtigsten Aufgaben für das nächste Jahr.

Informationen zu den konkreten Änderungen der DSGVO und neuen Rechten für Bürgerinnen und Bürger finden sich auf der Website des BfDI unter www.bfdi.bund.de. Neben Faltblättern wie „Datenschutz – Meine Rechte“ oder Broschüren wie der „Info 1“ mit Erläuterungen zu den Gesetzestexten der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes können hier auch die sogenannten Kurzpapiere zum neuen Datenschutzrecht heruntergeladen werden. Diese sollen als erste Orientierung dienen, wie nach Auffassung der Datenschutzkonferenz die Datenschutz-Grundverordnung im praktischen Vollzug anzuwenden ist.