Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 19.03.2019

Pressemitteilung 12/2019

Falsche Behauptungen der Initiative Urheberrecht

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weist die Kritik der Initiative Urheberrecht an seiner Position zu Uploadfiltern entschieden zurück.

Ulrich Kelber: Die Unterstellungen und Vorwürfe der Initiative Urheberrecht sind irritierend. Ich stehe gerne für streitige Diskussionen zur Verfügung, solange diese substantiell geführt werden. Die Initiative Urheberrecht jedoch wählt den Weg fachlich falscher Behauptungen und weicht vom eigentlichen Thema ab. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit meiner Kritik an Uploadfiltern ist nicht zu erkennen.

Über zwei Wochen, nachdem sich der BfDI mit einer Pressemitteilung zum Thema Uploadfilter geäußert hatte, veröffentlichte die Initiative Urheberrecht eine Pressemitteilung, in der der BfDI mit fragwürdigen Argumenten angegriffen wird.

Beispielsweise wird Herrn Kelber persönlich vorgeworfen, dass Uploadfilter schon jahrelang angewendet würden, ohne dass dies den Datenschutzbeauftragten auch nur im Geringsten interessiert oder zu einer öffentlichen Stellungnahme veranlasst hätte. Dieser Vorwurf disqualifiziert sich nicht nur durch die Tatsache, dass bisher eben keine gesetzliche Verpflichtung existierte, aus der sich faktisch ein Zwang zum Einsatz von Uploadfiltern ergab, sondern vor allem auch dadurch, dass Herr Kelber erst seit Januar das Amt des BfDI bekleidet. In diesem Zusammenhang wird zudem darauf hingewiesen, dass der BfDI - anders als von der Initiative Urheberrecht fälschlicherweise dargestellt - nicht der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung ist, sondern seine Funktion völlig unabhängig wahrnimmt.

In seiner Zeit als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte sich Herr Kelber außerdem unter anderem in der Debatte über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mehrfach öffentlich ablehnend zum Einsatz von Uploadfiltern sowie Löschungen ohne Widerspruchmöglichkeit geäußert und für mehr Rechte der Nutzerinnen und Nutzer plädiert. Diese Äußerungen konnte die Initiative Urheberrecht aber offensichtlich ebenso wenig recherchieren, wie den Umstand, dass Herr Kelber nicht mehr Teil der Bundesregierung war, als diese der Urheberrechtsnovelle zustimmte.

Außerdem unterstellt die Initiative Urheberrecht dem BfDI, sich zur Novelle zu äußern, ohne diese richtig gelesen zu haben und relevante Fakten zu verkennen. Ein inhaltlicher Beleg für diese Behauptung wird nicht erbracht. Die Initiative Urheberrecht sollte zur Kenntnis nehmen, dass in einer freiheitlichen Demokratie aus dem Umstand, dass jemand eine andere Auffassung vertritt und Rechtsvorschriften unter einem anderen Fokus betrachtet, nicht automatisch geschlussfolgert werden kann, dass er sich nicht mit den Gesetzestexten und Fakten beschäftigt hat. Vielmehr sollte man andere Positionen nutzen, um seine eigene Auffassung kritisch zu hinterfragen.

Schließlich unterstellt die Initiative dem BfDI kein Interesse daran zu haben, dass der Gesetzgeber einen besseren Urheberschutz schafft, von dem nicht nur Künstlerinnen und Künstler, sondern auch private Uploader profitieren, die durch die neuen Regelungen aus der Haftung genommen werden. Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage, weil der BfDI sich mangels Zuständigkeit allein zu datenschutzrechtlichen Fragen äußert, genau wie bei anderen Gesetzentwürfen auf Bundes- und EU-Ebene.

Die Kritik des BfDI richtete sich ausschließlich gegen die Verwendung von Uploadfiltern, die als Folge des Gesetzentwurfs notwendig würden. Diese stellen ein erhebliches datenschutzrechtliches Risiko dar. Es ist sehr wahrscheinlich, dass im Fall des Einsatzes von Uploadfiltern ein Großteil des Datenverkehrs über wenige große Anbieter dieser Technik laufen wird. Auf diese Argumentation des BfDI ist die Initiative Urheberrecht aber mit keinem Wort Ihrer Stellungnahme eingegangen und konnte die Befürchtung damit in keiner Form entkräften.

Die Positionierung des BfDI zum Thema erfolgt in Wahrnehmung seiner gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Gemäß Art. 57 DSGVO und § 14 BDSG muss der BfDI die Politik und die Öffentlichkeit auf Risiken von Datenverarbeitungsprozessen hinweisen, erläutert Kelber. Dass dies mitunter Interessensvertretern nicht passt, ist zwar nachvollziehbar. Hierauf aber mit einem unsachlichen öffentlichen Angriff auf das Amt des BfDI zu reagieren, zeugt nicht von gutem Stil. Der Initiative Urheberrecht empfehle ich daher eindringlich, in Zukunft unabhängige Aufsichtsbehörden aus ihren Lobbyspielchen herauszuhalten.