Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 22.09.2017

Pressemitteilung 16/2017

Zusammenarbeit von Staat und Privatwirtschaft darf Informationsfreiheit nicht gefährden

Auch wenn öffentliche Dienstleistungen durch Unternehmen der Privatwirtschaft erbracht werden, muss die Transparenzpflicht des staatlichen Handelns garantiert werden, fordern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Internationalen Informationsfreiheitskonferenz in Manchester. Die Informationsfreiheitsbeauftragte Andrea Voßhoff unterstützt die Entschließung.

Am 20. und 21. September fand die 10. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Manchester (ICIC) statt. Die von der englischen und schottischen Informationsfreiheitsbeauftragten organisierte Konferenz widmete sich der Tendenz zahlreicher Verwaltungen, staatliche und kommunale Aufgaben an privatwirtschaftliche Unternehmen zu delegieren. Die Informationsbeauftragten fürchten, dass dabei mit Steuermitteln finanziertes staatliches oder dem Staat zuzurechnendes Handeln in eine intransparente Grauzone gerät.

In ihrer Entschließung vom 21. September fordert die ICIC deshalb, Informationsfreiheitsgesetze weiterzuentwickeln, um auch bei der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen an Unternehmen der Privatwirtschaft die staatliche Rechenschaftspflicht über öffentliche Mittel zu gewährleisten. Eine neue Arbeitsgruppe soll Beispiele für angemessenen Informationszugang in diesen Bereichen zusammentragen. Ferner hat sich die Konferenz für die Förderung internationaler Initiativen für eine transparente Auftragsvergabe ausgesprochen.

Hierzu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff: Die Transparenz staatlichen Handelns muss auch dort gewährleistet sein, wo staatliche Aufgaben an Private delegiert werden und auch da, wo Steuermittel für staatliche Beschaffungsvorhaben verwendet werden. Dies gilt über die Grenzen Deutschlands und Europas hinaus. Deshalb begrüße und unterstütze ich die Entschließung der 10. Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten ausdrücklich!

 

Über die Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Die  Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten aus Europa, Nord- und Südamerika, Afrika, Asien und Ozeanien tagt in einem 2-Jahresturnus. Die ICIC berät über aktuelle Fragen der Informationsfreiheit und erarbeitet Empfehlungen für Parlamente und Regierungen zur Stärkung und Fortentwicklung der Informationsfreiheit. Gastgeberinnen der diesjährigen Konferenz in Manchester waren Elizabeth Denham, die vor kurzem das Amt der ICO (UK-Informationsfreiheitsbeauftragten) übernommen hat, und Margaret Keyse, die kommissarische schottische Information Commissionerin.