Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 09.03.2017

Pressemitteilung 06/2017

Automatisiertes Fahren: Keine Fahrtenschreiber durch die Hintertür

Vor Beginn der parlamentarischen Beratungen kritisiert die Bundesdatenschutzbeauftragte fehlende Datenschutzvorgaben im Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Die Bundesregierung will Haftungsfragen beim automatisierten Fahren lösen. Die Vorschläge sind jedoch in Datenschutzfragen vage und ungenau und schaffen so rechtliche Risiken für Fahrerinnen und Fahrer.

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren auf Deutschlands Straßen schaffen und unter anderem Haftungsfragen nach Unfällen klären. Ähnlich wie eine Blackbox in Flugzeugen sollen dazu in Zukunft elektronische Speicher zur Aufzeichnung von Fahrdaten verpflichtend eingeführt werden. Aus den aufgezeichneten Daten soll hervorgehen, ob ein Auto durch eine sogenannte automatisierte Fahrfunktion oder durch einen Fahrer gesteuert wurde. Gespeichert wird auch, wann der Fahrer zur Übernahme der Steuerung aufgefordert wurde und ob es technische Störungen gab.

Speicherung und Weitergabe der Fahrdaten bleibt unklar

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, erklärt dazu: Obwohl die aufgezeichneten Fahrdaten personenbezogen sind, bleibt der Entwurf datenschutzrechtlich unbestimmt. So legt der Entwurf nicht fest, welche Fahrdaten konkret gespeichert werden sollen. Unklar ist ebenfalls, ob die im Auto gespeicherten Daten nach kurzer Zeit wieder gelöscht und nur nach einem Unfall dauerhaft gespeichert werden oder ob sie unabhängig davon aufgezeichnet und an Dritte weitergeleitet werden dürfen. Offen bleibt auch, wann und für welche Zwecke Behörden und Unfallgegner die aufgezeichneten Fahrdaten erhalten dürfen. Der Gesetzgeber sollte hier abschließend regeln, welche Daten über welchen Zeitraum aufgezeichnet werden, wer auf diese Daten Zugriff erhält und zu welchen Zwecken sie genutzt werden dürfen. Im aktuellen Entwurf fehlen diese Vorgaben. Daher besteht die Gefahr, dass quasi durch die Hintertür elektronische Fahrtenschreiber für automatisierte Privatfahrzeuge eingeführt werden.

Hintergrund

Durch das geplante Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll das Zusammenspiel von Fahrerinnen und Fahrern und ihren autonom agierenden Fahrzeugen geregelt werden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders kritisch ist dabei der neue § 63a zur Datenverarbeitung im Auto. Am 10. März befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Entwurf der Bundesregierung. Aufgrund der Eilbedürftigkeit berät auch der Bundesrat am selben Tag über den Gesetzesvorschlag. Noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetz verabschiedet werden.