Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 20.08.2016

Pressemitteilung 12/2016

Stellungnahme der BfDI zur "Berliner Erklärung"

Zur Kritik am Datenschutz in der "Berliner Erklärung" der Innenminister und -senatoren der CDU und CSU erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff:

Datenschutz ist ein Grundrecht und ein Wesenselement des demokratischen Rechtsstaates. Immer wieder gilt es, daran zu erinnern. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Grundrecht geprägt und in grundlegenden Entscheidungen konkret ausgestaltet. Es hat mehrfach betont, dass bei Grundrechtseingriffen, die aus Sicherheitsgründen geboten sind und von denen die Betroffenen in aller Regel keine Kenntnis haben, gerade der Gewährleistung einer effektiven aufsichtlichen Kontrolle große Bedeutung zukommt. Bürgerinnen und Bürger können durch die Aufnahme in eine Datei erheblichen Belastungen ausgesetzt sein, ohne dafür selbst zurechenbar Anlass gegeben zu haben. Unbescholtene Bürger dürfen nicht in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten. Dies müssen Datenschutzbeauftragte im verfassungsrechtlich gebotenem Umfang kontrollieren können. Anderenfalls wären die Maßnahmen der Sicherheitsbehörden verfassungswidrig.

Die großen Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden zur Verhinderung terroristischer Angriffe sind unbestreitbar. Datenschutz und Sicherheit sind dabei aber zwei Seiten einer Medaille und sollten nicht gegeneinander in Stellung gebracht werden. Wenn wir unsere Grundrechte, d.h. auch den Datenschutz, verfassungswidrig einschränken, verlieren wir das, was unsere Demokratie auszeichnet. Dann hätten die Feinde der Demokratie ihr Ziel erreicht.