Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, den 21. Juni 2016

Pressemitteilung 11/2016

5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit:
Das Informationsfreiheitsgesetz ist bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei der Bundesverwaltung angekommen!

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff hat heute ihren 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2014 und 2015 vorgelegt.

Andrea Voßhoff: Das Recht auf Informationszugang wurde auch in den letzten beiden Jahren wiederum verstärkt genutzt. Mit 10 Jahren ist das IFG zwar immer noch vergleichsweise jung, aber es hat sich bereits behauptet und sich seinen Platz erobert. Information ist der Treibstoff der politischen Diskussion und unverzichtbar für Partizipation und gelebte Demokratie. Das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger ist kein lästiges Übel, sondern ein wichtiges und wirksames Transparenzinstrument hierfür. Ich freue mich, dass es als solches nunmehr auch bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen ist.

Bei den Bundesbehörden gingen im Berichtszeitraum 18.049 IFG-Anträge ein. Dies ist eine deutliche Steigerung gegenüber den Jahren 2012/2013. Auch die Zahl der Eingaben, mit denen sich Antragsteller nach dem IFG mit der Bitte um Unterstützung oder mit allgemeinen Anfragen an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, ist weiter gestiegen.

Auch die Rechtsprechung hat in den letzten zwei Jahren erneut wichtige Beiträge für eine breitere Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes geleistet. So ist die Zahl der Anträge auf Zugang zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages signifikant gestiegen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 25. Juni 2015 entschieden hatte, dass auch diese mandatsunterstützende Funktion als „Verwaltungstätigkeit“ im Sinne des IFG dem Informationszugang unterliegt.