Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 20.04.2016

Pressemitteilung 08/2016

Bundesverfassungsgericht erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig

Die Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Andrea Voßhoff: Mit seinem Urteil hat das Gericht erneut einen weiteren Meilenstein für den Datenschutz und für das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit vorgelegt. Ich fühle mich durch das Urteil vor allem in meinen Forderungen nach Verbesserung der datenschutzrechtlichen Kontrollmöglichkeiten bestätigt. Die Forderung des Gerichts nach turnusmäßigen Pflichtkontrollen sowie Berichtspflichten gegenüber Parlament und Öffentlichkeit belegen, dass auch wichtige Aufgaben wie die Terrorismusbekämpfung in einem Rechtsstaat nur in den Grenzen der Verfassung erfolgen dürfen. Das Urteil hat insoweit Grundsatzcharakter für den gesamten Sicherheitsbereich.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Teile des BKA-Gesetzes unverhältnismäßig weit in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreifen. Dabei weist es unter anderem darauf hin, dass dem Gesetz flankierende Regelungen zur Wahrung von Transparenz, Rechtsschutz und aufsichtsrechtlicher Kontrolle fehlen. Ebenso kritisieren die Richter die Regelungen zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung oder Online-Durchsuchung. Weiter hat das Gericht erstmalig Grenzen für Datenübermittlungen an ausländische Sicherheitsbehörden außerhalb der EU gesetzt. Auch die Voraussetzungen für die Weitergabe von Daten an inländische Nachrichtendienste entsprechen nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird das Urteil nun gründlich analysieren. Zudem wird sie das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des notwendig gewordenen Anpassungsbedarfs eng begleiten. Schließlich gilt es auch in der Aufsichtstätigkeit dafür zu sorgen, die Vorgaben des Gerichts umzusetzen.