Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 05. Januar 2016

Pressemitteilung 01/2016

10 Jahre Informationsfreiheit

Am 1. Januar 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Das IFG gewährt ein voraussetzungsloses „Jedermann-Recht“ auf Zugang zu Verwaltungsinformationen der Bundesbehörden. Dies soll das Verwaltungshandeln des Bundes transparenter gestalten und die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken.

Hierzu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff: Das IFG wird 10 Jahre nach seinem Inkrafttreten von den Bürgerinnen und Bürgern intensiver denn je genutzt. Ich begrüße dieses lebhafte Informationsinteresse, als Zeichen einer lebendigen Demokratie und effektiver, weil informierter bürgerschaftlicher Partizipation.

Das Recht auf Informationszugang nach dem IFG wird flankiert und gestärkt durch die gesetzliche Ombuds-, Beratungs- und Kontrollfunktion der BfDI. Sie überwacht, dass Informationen nicht unvollständig, verspätet oder gegen unzulässige oder überhöhte Gebühren zugänglich gemacht werden.

Andrea Voßhoff: Auch meine Beratungs- und Kontrollbesuche bei den Bundesbehörden zeigen, dass das Informationsfreiheitsgesetz im Wesentlichen auch bei den Bundesbehörden „angekommen“ ist. Das Informationsrecht des Bürgers ist eben kein lästiges Übel, sondern wesentlicher Bestandteil der Zivilgesellschaft.