Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 26. Oktober 2015

Pressemitteilung 22/2015

Safe Harbor ist gekippt - Was nun?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fordert als Konsequenz aus dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor die jetzt bestehenden Chancen für eine nachhaltige Stärkung des Datenschutzes für europäische Bürger zu nutzen.

Andrea Voßhoff: Ich erwarte von der Europäischen Kommission ein klares Signal als Reaktion auf das EuGH-Urteil. Als unmittelbarer Adressat des Urteils muss sie in den Verhandlungen mit den USA sehr bald entscheidende Fortschritte erzielen. Ich begrüße daher die Frist, die die Artikel-29-Datenschutzgruppe bis Ende Januar 2016 dafür gesetzt hat. Ich appelliere ebenfalls an die Kommission, an das Europäische Parlament und an den Europäischen Rat, die Vorgaben des EuGH in den laufenden Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung umzusetzen.
Auch die US-Seite sollte die Chance nutzen, den Grundrechtsschutz für EU-Bürger im Rahmen von Datenübermittlungen aus Europa in die USA substantiell zu verbessern. Die jetzt im Repräsentantenhaus verabschiedete Judicial Redress Bill ist ein erster Schritt, reicht in der derzeitigen Fassung aber nicht aus. Auch die betroffenen Unternehmen müssen sich bewusst sein, dass Datenübermittlungen allein auf der Grundlage von Safe Harbor ab sofort rechtswidrig sind. Bis zum Ablauf der Frist muss zudem eine Klärung der Rechtsfragen und Auswirkungen auf anderen bestehenden Instrumente zur Legitimation von Drittstaatentransfers wie Standardvertragsklauseln und bestehende verbindliche Unternehmensregelungen (sogenanntes BCR) angestrebt werden.
Am 6. Oktober 2015 hatte der Europäische Gerichtshof die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission wegen des massenhaften Zugriffs von US-Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern für ungültig erklärt. Als Reaktion auf diese Entscheidung haben die deutschen und europäischen Datenschutzbehörden vorläufige Stellungnahmen abgegeben. Zur weiteren Information verweist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf die Pressemitteilungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe vom 16. Oktober 2015 sowie das Positionspapier der Datenschutzkonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 26. Oktober 2015.