Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 06 Oktober 2015

Pressemitteilung 21/2015

Europäischer Gerichtshof kippt Safe-Harbor

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig zu erklären.

Andrea Voßhoff: Nach den bahnbrechenden Urteilen zu Google und zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof mit seinem energischen Eintreten für die Grundrechte europäischer Bürgerinnen und Bürger erneut einen Meilenstein für den Datenschutz gesetzt. Der Europäische Gerichtshof hat einmal mehr die überragende Bedeutung des Datenschutzes unterstrichen und der europäischen Grundrechtecharta Geltung verschafft. Die Entscheidung bedeutet ebenfalls eine erhebliche Stärkung der Befugnisse der europäischen Datenschutzbehörden als Wächter über die Datenschutzrechte der europäischen Bürger. Datenübermittlungen in die USA müssen von nun an im Lichte des Urteils betrachtet werden.

Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof Safe Harbor wegen des massenhaften Zugriffs von US-Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern für ungültig erklärt. Die BfDI wird das Urteil in den kommenden Tagen gründlich auswerten und bei einem Treffen mit den europäischen Kolleginnen und Kollegen in Brüssel die Konsequenzen aus dem Urteil beraten und das weitere Vorgehen abstimmen.

Die Safe-Harbor-Entscheidung (2000/520/EG) der Europäischen Kommission ist bisher eine wesentliche Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten europäischer Bürger durch Unternehmen aus Europa in die USA gewesen. Der Kommissionsentscheidung waren Verhandlungen der Europäischen Kommission mit dem US-amerikanischen Handelsministerium vorausgegangen.