Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 18. Juni 2014

Pressemitteilung 7/2014

Andrea Voßhoff begrüßt Überlegungen der Bundesregierung, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei E-Mail-Diensten vorzuschreiben

Andrea Voßhoff: Sollte diese Vorgabe bei den weiteren Gesprächen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung aufgenommen werden, so wäre das ein echter Fortschritt für den Datenschutz und eine deutliche Verbesserung der Vertraulichkeit der Kommunikation im Internet für alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union.

Andrea Voßhoff: Sollte diese Vorgabe bei den weiteren Gesprächen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung aufgenommen werden, so wäre das ein echter Fortschritt für den Datenschutz und eine deutliche Verbesserung der Vertraulichkeit der Kommunikation im Internet für alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union. Auch den Vorrang von sicheren und datenschutzfreundlichen Einstellungen - kurz privacy by default - bei Internet-Diensten oder bei Anwendungen auf mobilen Geräten (Apps) unterstützt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass längst nicht jedes Verschlüsselungsverfahren für alle Anwendungszwecke geeignet ist. Eine wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen den beteiligten Kommunikationspartnern setzt auch verlässliche Verfahren voraus.