Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 20. Mai 2014

Pressemitteilung 5/2014

BfDI billigt Binding Corporate Rules der Deutschen Telekom AG

Die Deutsche Telekom AG hat das Verfahren zur Anerkennung ihrer Konzernrichtlinie Datenschutz als unternehmensweite Datenschutzregelung (Binding Corporate Rules) erfolgreich abgeschlossen.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat am vergangenen Freitag dem Telekomvorstandsmitglied Dr. Thomas Kremer offiziell ein Genehmigungsschreiben überreicht. In diesem wird bestätigt, dass die Deutsche Telekom AG künftig nach Maßgabe ihrer Bindung Corporate Rules personenbezogene Daten ins Ausland übermitteln kann, ohne dafür im Einzelfall eine Genehmigung einholen zu müssen.

Andrea Voßhoff: Die Einführung von unternehmensweiten Datenschutzregelungen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Sicherstellung und Verbesserung eines angemessenen Datenschutzniveaus bei internationalen Datentransfers. Daher begrüße ich es, wenn sich Unternehmen dazu entschließen, den Genehmigungsprozess zu durchlaufen; insbesondere wenn ihr Kerngeschäft darauf beruht, täglich in hohem Maße personenbezogene Daten zu verarbeiten. Ich hoffe, dass in Zukunft weitere Unternehmen dem Vorbild der Telekom folgen und ebenfalls die Vorzüge der Binding Corporate Rules nutzen.

Die Vorgaben für Binding Corporate Rules wurden von der Artikel-29-Datenschutzgruppe entwickelt. Sie garantieren einen von den sie umsetzenden Unternehmen einzuhaltenden datenschutzrechtlichen Standard, der eine Datenübermittlung zwischen den jeweiligen Unternehmensteilen unabhängig vom Datenschutzniveau im Empfängerland ermöglicht. Die konkrete Umsetzung und Gestaltung der Binding Corporate Rules wird von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde begleitet und kontrolliert.