Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 06. Mai 2014

Pressemitteilung 4/2014

4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit:
Das Informationsfreiheitsgesetz greift!

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff hat heute ihren 4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013 vorgelegt.

Andrea Voßhoff: Das Informationsfreiheitsgesetz greift. Die Zahl der Menschen, die von ihrem Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen bei öffentlichen Stellen des Bundes Gebrauch machen, ist stark angestiegen. Wurden in den Jahren 2010 und 2011 4837 Anträge auf Informationszugang gestellt, hat sich diese Zahl im Berichtszeitraum mit nunmehr 10.813 Anträgen mehr als verdoppelt. Auch die Zahl der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die Hilfe und Rat bei mir suchen, hat in den letzten beiden Jahren deutlich zugenommen.

Dieses weiter gewachsene Interesse verdeutlicht die Bedeutung der Transparenz staatlichen Handelns und sollte Anstoß sein, das Recht auf Informationszugang weiter zu optimieren. Die vom Innenausschuss des deutschen Bundestages initiierte, im Berichtszeitraum abgeschlossene Evaluation des IFG gibt hierfür wichtige Anregungen.

So sollten Ausnahmeregelungen auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß beschränkt, systematisiert und konzentriert geregelt werden.

Auf den Prüfstand gestellt werden sollte aber nicht allein das IFG, sondern das gesamte Informationsfreiheitsrecht. So schränkt zum Beispiel die derzeitige Begrenzung meiner Ombudsfunktion (nur) auf das IFG meine Möglichkeiten, Antragstellern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, unnötig ein.

Auch im Berichtszeitraum ging es oftmals um Fälle, in denen Umweltinformationen eine wichtige Rolle spielten. Hier konnte die Bundesbeauftragte aufgrund fehlender gesetzlicher Kompetenzzuweisung nicht weiterhelfen und vermittelnd tätig werden. Eine Erweiterung der Ombuds- und Beratungsaufgaben auf das Umwelt- und das Verbraucherinformationsgesetz würde die Durchsetzung der Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken und außerdem dazu beitragen, durch rechtzeitige Vermittlung zeit- und kostenintensive Klagen zu vermeiden.

Andrea Voßhoff: Transparenz staatlichen Handelns und effektiver Datenschutz sind herausragende, unverzichtbare Voraussetzungen des freiheitsorientierten Rechtsstaates und einer gelebten Demokratie. Beides sollten wir gemeinsam im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, dem Parlament und der Verwaltung aktiv und engagiert fortentwickeln.