Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 04. April 2014

Pressemitteilung 2/2014

Mobiles Geschütztes Fernmeldeaufklärungssystem am Bundeswehrstandort in Daun:
Derzeit keine Datenschutzverletzung durch den Testeinsatz

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit konnte bei ihrem Besuch keine Datenschutzverletzung durch den Testeinsatz des Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungssystems (MoGeFA) am Bundeswehrstandort in Daun feststellen.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit konnte bei ihrem Besuch keine Datenschutzverletzung durch den Testeinsatz des Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungssystems (MoGeFA) am Bundeswehrstandort in Daun feststellen.

Am 26. März 2014 haben Mitarbeiter der Bundesbeauftragten das Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungssystems am Bundeswehrstandort Daun in der Eifel kontrolliert. Anlass waren Pressemeldungen und die Anfragen eines Bundestagsabgeordneten zum Datenschutz beim Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungssystems in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Februar 2014. Unklar war in diesem Zusammenhang insbesondere ob zivile Kommunikation im Umfeld durch dieses System mitgehört werden kann.

Bei dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass das Testmodell des Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungssystems keine zivile Kommunikation erfasst. Die in Daun vorgesehenen Tests betreffen ausschließlich militärische Frequenzen. Ferner sind technische und organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen worden, damit keine sensible zivile Kommunikation empfangen werden kann. Die Bundeswehr würde nur dann zivilen Funkverkehr erfassen, wenn von Bürgern missbräuchlicherweise Funkfrequenzen der Bundeswehr genutzt würden. Allerdings hat die Bundeswehr auch für diesen Fall Vorkehrungen getroffen, solche Daten unverzüglich zu löschen.

Andrea Voßhoff: Ich sehe derzeit keine datenschutzrechtliche Gefährdung der Dauner Bevölkerung durch den Testeinsatz. Ich beabsichtige, die verschiedenen Entwicklungsphasen des MoGeFA weiterhin zu begleiten.