Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 06. Januar 2014

Pressemitteilung 01/2014

Andrea Voßhoff als Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ernannt

Nach erfolgreicher Wahl im Deutschen Bundestag wurde Frau Andrea Voßhoff heute zur sechsten Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière überreicht.

Nach erfolgreicher Wahl im Deutschen Bundestag wurde Frau Andrea Voßhoff heute zur sechsten Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière überreicht.

Die 55-jährige Juristin Andrea Voßhoff war zuletzt Mitglied des Deutschen Bundestags und rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz wurde 1978 eingerichtet und zum 1. Januar 2006 um das Amt der Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit ergänzt. In der Dienststelle arbeiten 85 Beschäftigte in Bonn und Berlin. Die Bundesbeauftragte berät und kontrolliert Bundesbehörden, andere öffentliche Stellen des Bundes sowie Telekommunikations- und Postdienstunternehmen. Zudem berät und kontrolliert sie die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes, auch soweit sie private Unternehmen betreffen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte ist Mitglied der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und vertritt Deutschland in der Artikel-29-Gruppe, einer europäischen Arbeitsgruppe der Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten, sowie in den europäischen und internationalen Konferenzen der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten. Ferner wirkt sie in den Gemeinsamen Datenschutz-Kontrollgremien für Europol und das Schengener Informationssystem mit.