Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Bonn/Berlin, 25. September 2013

Pressemitteilung 15/2013

35. Internationale Datenschutzkonferenz verabschiedet Entschließungen zur Verankerung des Datenschutzes im internationalen Recht und zum Datenschutz bei Webtracking

Die 35. Internationale Konferenz der Beauftragten für Datenschutz und Privatsphäre, die vom 23. bis 26. September in Warschau tagt, fordert von Regierungen und Internetkonzernen wirksame Maßnahmen gegen die immer umfassendere Registrierung und Überwachung. Sie hat deshalb mehrere Entschließungen gefasst, unter anderem zur Notwendigkeit eines internationalen Datenschutzabkommens, zu technischen Maßnahmen gegen die Nachverfolgung der individuellen Internetnutzung ("Do-Not-Track"-Standard) und zur Profilbildung.

Die 35. Internationale Konferenz der Beauftragten für Datenschutz und Privatsphäre, die vom 23. bis 26. September in Warschau tagt, fordert von Regierungen und Internetkonzernen wirksame Maßnahmen gegen die immer umfassendere Registrierung und Überwachung. Sie hat deshalb mehrere Entschließungen gefasst, unter anderem zur Notwendigkeit eines internationalen Datenschutzabkommens, zu technischen Maßnahmen gegen die Nachverfolgung der individuellen Internetnutzung ("Do-Not-Track"-Standard) und zur Profilbildung.

Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, der gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Alexander Dix (Berlin) und Dr. Harald von Bose (Sachsen-Anhalt) als deutscher Vertreter an der Konferenz teilnimmt:
Ich hoffe, dass die Botschaften der Warschauer Konferenz von den politisch Verantwortlichen in aller Welt verstanden werden. Wir brauchen endlich ein verbindliches Internationales Datenschutzabkommen und wir müssen der umfassenden heimlichen Registrierung der Internetnutzung (Webtracking) entgegentreten. "Do-Not-Track"-Mechanismen können die verdeckte Profilbildung unterbinden. Ich freue mich darüber, dass die von mir initiierten Entschließungen zum Webtracking und zur Verankerung des Datenschutzes im internationalen Recht die Unterstützung der Datenschutzbeauftragten aus aller Welt gefunden haben.

In ihrer Entschließung zum internationalen Recht ruft die Konferenz die Regierungen dazu auf, durch die Verabschiedung eines internationalen Abkommens globale Standards zum Schutz personenbezogener Daten zu schaffen, die auf den im Jahr 2009 von der Internationalen Datenschutzkonferenz in Madrid verabschiedeten Standards ("Madrid Declaration“) aufbauen könnten. Konkret schlagen die Datenschützer ein Zusatzprotokoll zu Artikel 17 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vor. Diese Vorschrift verbietet willkürliche oder rechtswidrige Eingriffe in Privatleben, Familie, Wohnung und Schriftverkehr und schreibt das Recht des Einzelnen auf Schutz vor solchen Eingriffen fest.

Damit die Nutzer ihre Privatsphäre wirksam schützen können, fordern die Datenschutzbeauftragten in einer weiteren Entschließung die beteiligten Diensteanbieter auf, die Grundsätze der Zweckbindung, Transparenz und Nutzerkontrolle beim Webtracking zu beachten. Geeignete Hilfsmittel, etwa weltweit gültige technische Standards, können den Nutzer hierbei unterstützen. Durch neue Methoden des Webtrackings lässt sich das Verhalten eines Internetnutzers über einen unbestimmten Zeitraum in allen Einzelheiten beobachten und analysieren. Die so gewonnenen Nutzerprofile werden vor allem für kommerzielle Zwecke verwendet. Dies geschieht oft ohne Wissen und Mitwirken der Betroffenen.

Die Entschließungen haben zwar keinen verbindlichen Charakter, ihnen kommt aber große politische Bedeutung zu und sie tragen zur Harmonisierung des Datenschutzes bei.

Die Internationale Datenschutzkonferenz in diesem Jahr auch Beschlüsse zu den Themen Profilbildung, verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden, Offenheit und Transparenz bei der Datenverarbeitung, digitale Aufklärung sowie zur strategischen Ausrichtung der Konferenz gefasst.

Die Internationale Datenschutzkonferenz dient dem Erfahrungsaustausch auf globaler Ebene. Der Teilnehmerkreis umfasst neben den unabhängigen Datenschutzbehörden auch Vertreter von Staaten ohne unabhängige Datenschutzkontrollorgane, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie Vertreter aus Wissenschaft und Industrie. Die diesjährige 35. Internationale Datenschutzkonferenz wird vom Polnischen Datenschutzbeauftragten ausgerichtet und steht unter dem Motto "A compass in turbulent world". Das vollständige Programm, Entschließungen und einen Livestream finden Sie auf der englischsprachigen Webseite des Veranstalters.