Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 04. März 2013

Pressemitteilung 5/2013

Bundesdatenschutzbeauftragter erteilt 1&1 De-Mail-Zertifikat

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat der 1&1 De-Mail GmbH ein Datenschutzzertifikat für den dort geplanten De-Mail-Dienst erteilt. Darin wird bestätigt, dass die 1&1 De-Mail GmbH die datenschutzrechtlichen Anforderungen des De-Mail-Gesetzes erfüllt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat der 1&1 De-Mail GmbH ein Datenschutzzertifikat für den dort geplanten De-Mail-Dienst erteilt. Darin wird bestätigt, dass die 1&1 De-Mail GmbH die datenschutzrechtlichen Anforderungen des De-Mail-Gesetzes erfüllt. Die Erteilung des Zertifikates ist Bestandteil des Akkreditierungsverfahrens beim Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik, das jeder Anbieter durchlaufen muss, bevor er De-Mail-Dienste am Markt anbieten kann.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist gemäß De-Mail-Gesetz zuständig für die Erteilung des Zertifikates, das die Datenschutzkonformität der geplanten De-Mail-Dienste bestätigt. Dabei prüft er die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen anhand eines Gutachtens einer anerkannten oder öffentlich bestellten oder beliehenen sachverständigen Stelle für den Datenschutz. Der Gutachter wiederum hat bei seiner Prüfung die Anforderungen zu beachten, die in einem Kriterienkatalog festgelegt sind.

Das Angebot von De-Mail-Diensten ist ein von der Bundesregierung gefördertes Projekt zum sicheren und verbindlichen Austausch von elektronischen Dokumenten mittels E-Mail. Kernbestandteil des De-Mail-Dienstes ist der Postfach- und Versanddienst, welcher eine zuverlässige und vertrauliche Kommunikation, sowie den gleichermaßen geschützten Versand von Dokumenten mittels E-Mail ermöglicht.

Hier gelangen Sie zum De-Mail-Kriterienkatalog: