Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, den 23. Februar 2011

Pressemitteilung 8/2011

„Grünes Licht“ für die Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßt die heutige einstimmige Entscheidung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zur Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßt die heutige einstimmige Entscheidung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zur Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes.

Schaar sagt: Mit der Entscheidung, das Informationsfreiheitsgesetz umfassend, vorurteilslos und wissenschaftlich zu evaluieren, unterstreicht das Parlament die Bedeutung, die es dem freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen öffentlicher Stellen beimisst. Nicht nur staatliche Eingriffsbefugnisse, sondern auch staatliche Informationspflichten sollte ein auf die aktive und informierte Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger angewiesener Rechtsstaat immer wieder reflektieren.

Von der Evaluation erwarte ich, dass Beschränkungen und Ausnahmen kritisch hinterfragt werden. Sie bietet die Chance, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu einem noch wirksameren Instrument einer offenen Informationsgesellschaft ohne staatliche Wissensmonopole und geheimes Herrschaftswissen wird.

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags hat heute dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer den Auftrag zur Bewertung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes erteilt. Die Evaluation soll im Frühjahr 2012 abgeschlossen werden.

Das Anfang 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz des Bundes soll die Transparenz staatlichen Handelns stärken, den Bürgerinnen und Bürgern die Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlichen Mitwirkungsrechte auf einer verbesserten Informationsgrundlage erleichtern und die Korruptionsprävention stärken.