Bonn/Berlin, 27. Juli 2011
Pressemitteilung 27/2011
"Funkzellenabfrage muss eingeschränkt werden!"
Anlässlich einer Demonstration im Februar 2011 haben sächsische Strafverfolgungsbehörden mit einer sogenannten Funkzellenabfrage knapp eine Million Datensätze von Handybesitzern erhoben und ausgewertet.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisieren in ihrer heutigen Entschließung, dass die gesetzlichen Regelungen zur Funkzellenabfrage erhebliche Schwächen aufweisen. Sie fordern den Gesetzgeber daher auf, den Anwendungsbereich für eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage deutlich einzuschränken und die Voraussetzungen für eine Abfrage klarer und vor allem strenger zu fassen.