Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 19 Juli 2011

Pressemitteilung 26/2011

„ELENA – Schnellstmöglich Löschung der Daten gesetzlich sicherstellen!“

Zur Ankündigung der Bundesregierung, das ELENA-Verfahren einzustellen, erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

Zur Ankündigung der Bundesregierung, das ELENA-Verfahren einzustellen, erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

Entgegen der ursprünglichen Annahme hat sich das ELENA-Verfahren bereits nach kurzer Zeit als wesentlich komplexer und schwieriger erwiesen, als dies bei seiner Planung vorhergesehen worden war. Die Entscheidung der Bundesregierung ist auch Folge der Tatsache, dass sich die qualifizierte elektronische Signatur entgegen den Erwartungen der Politik nicht ausreichend verbreitet hat.

Es kommt jetzt darauf an, schnellstmöglich Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu schaffen. In der Datenbank sind bereits über 700 Millionen Datensätze gespeichert. Ich fordere daher den Bundesgesetzgeber auf, die vollständige Löschung gesetzlich sicher zu stellen. Auch muss geklärt werden, wie bis dahin mit den Meldepflichten der Arbeitgeber zu verfahren ist. Die Pflicht zur monatlichen Meldung zum Teil sensibler personenbezogener Daten der Beschäftigten macht nach der Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens jedenfalls keinen Sinn mehr.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte wird als Datenschutzaufsichtsbehörde und treuhändischer Verwalter des Hauptschlüssels, mit dem die Verschlüsselung der gespeicherten Daten sicher gestellt wird, weiterhin darauf achten, dass ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet ist, auch in der Übergangsphase bis zur endgültigen Löschung der Daten.

Schaar erklärt weiter: Überlegungen zur künftigen Nutzung der ELENA-Infrastruktur dürfen nicht zu einem Verfahren mit „Datenschutz-light“ führen. Stattdessen müssen die zugrunde liegenden Strukturen kritisch überprüft werden. Das gilt insbesondere für die Vielzahl der unterschiedlichen Einkommensbegriffe, die für die verschiedenen staatlichen Aufgaben verwandt werden. Auch dem Grundsatz der Datensparsamkeit muss eine hohe Priorität eingeräumt werden. Ziel muss es sein, dass die Betroffenen die Kontrolle über ihre Daten behalten und es nicht zu einer Vorratsdatenspeicherung kommt.