Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 11. Juli 2011

Pressemitteilung 23/2011

Schaar: Smarte Stromzähler nur mit intelligentem Datenschutz

Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Energiewirtschaftsgesetz sind die Weichen für die Einführung von intelligenten Stromzählern („Smart Meter“) gestellt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt dazu:

Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Energiewirtschaftsgesetz sind die Weichen für die Einführung von intelligenten Stromzählern („Smart Meter“) gestellt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt dazu:

Die jetzt beschlossenen gesetzlichen Vorgaben sind ein gutes Beispiel dafür, dass Datenschutz, Datensicherheit und effiziente Energiesteuerung keine Gegensätze bilden. Die Regelungen sehen eine enge Zweckbindung für sensible Verbrauchsdaten sowie verbindliche Standards für die Datensicherheit vor. Jetzt kommt es darauf an, dass die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden und die Verbraucher tatsächlich über ihre Daten bestimmen können. Dies ist umso wichtiger, da aus den sensiblen Verbrauchsdaten Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Nutzer gezogen werden können.
Ich freue mich darüber, dass meine Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren weitgehend berücksichtigt wurden. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Schutz der Datenhoheit der Verbraucher. So konnte erreicht werden, dass die Energiebelieferung nicht von der Offenbarung detaillierter Verbrauchsprofile abhängig gemacht werden darf.

Mit diesen gesetzlichen Regelungen ist jedoch noch nicht alle Arbeit getan: Die Komplexität des Smart Metering sowie die Schnelllebigkeit der technologischen Entwicklungen erfordern ein abgestimmtes Regelwerk aus Schutzprofilen, technischen Richtlinien und weiteren Verordnungen zum Datenschutz.

Mir ist besonders wichtig, die technischen Systeme so zu gestalten, dass sensible Verbrauchsinformationen unter der Kontrolle der Betroffenen bleiben und jede zweckfremde Nutzung und Datenmissbrauch soweit wie möglich ausgeschlossen werden.