Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin,den 15. Juni 2010

Pressemitteilung 24/2010

Schaar zur PKW-Maut: Nein zum gläsernen Autofahrer!

Beim heutigen Symposium des Innovationszentrums für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel GmbH (InnoZ) „Autofahren anders bezahlen? Pkw-Maut und Vignette in Deutschland“ erläutert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Fall der Einführung einer PKW-Maut in Deutschland.

Beim heutigen Symposium des Innovationszentrums für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel GmbH (InnoZ) „Autofahren anders bezahlen? Pkw-Maut und Vignette in Deutschland“ erläutert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Fall der Einführung einer PKW-Maut in Deutschland.

Schaar sagt: Bei der Debatte über die PKW-Maut kommt dem Datenschutz eine zentrale Bedeutung zu. Auch wenn sich der Deutsche Bundestag für die Einführung der Maut entscheiden sollte, darf dies nicht zum gläsernen Autofahrer führen. Wer seine Maut ordnungsgemäß bezahlt hat, über den dürfen keine Daten gespeichert werden, die etwa für die Herstellung eines Bewegungsprofils missbraucht werden könnten.

Bei der Festlegung der gesetzlichen Grundlagen für eine eventuelle Maut ist zu gewährleisten, dass die bei der Mauterhebung anfallenden Daten über Position und Fahrtzeit ausschließlich unter der Kontrolle der Autofahrer stehen und nicht zentral registriert werden. Ausnahmen von dieser Regel sollten nur dann gelten, wenn ein Autofahrer seine Maut nicht bezahlt hat.