Bonn / Berlin, 3. März 2010
Pressemitteilung 9/2010
CeBIT 2010: Nein zum gläsernen Autofahrer !
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, fordert anlässlich des heutigen "automotiveDay"
bei der CeBIT 2010 den Datenschutz im Fahrzeugbau und im Straßenverkehr nicht aus den Augen zu verlieren.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, fordert anlässlich des heutigen „automotiveDay“ bei der CeBIT 2010 den Datenschutz im Fahrzeugbau und im Straßenverkehr nicht aus den Augen zu verlieren.
Schaar: Fahrzeughalter und Fahrer müssen auch in Zukunft soweit wie möglich selbst darüber bestimmen können, welche Daten über sie registriert, an Dritte übermittelt oder in der Werkstatt ausgelesen werden. Die bei der Fahrzeugnutzung entstehenden Daten sind überwiegend personenbezogen und nicht etwa Eigentum der Hersteller. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen erkennen, welche Daten von Navigationshilfen, Mobilfunkeinrichtungen oder Notrufsystemen gespeichert werden. Diese Informationen dürfen nur in dem wirklich erforderlichen Umfang und nur mit Kenntnis und mit Einwilligung der Nutzer an die jeweiligen Wartungs- und Serviceunternehmen übertragen werden.
Schaar fordert, die Datenschutzanforderungen bereits im Systementwurf zu berücksichtigen (Privacy by Design
). Nur so ließe sich verhindern, dass der gläserne Bürger im ebenso durchsichtigen Auto in allen seinen automobilen und kommunikativen Aktivitäten durchleuchtet wird. Der Bundesdatenschutzbeauftragte kündigte an, dass er die von Staat und Wirtschaft betriebenen Projekte zur Verkehrstelematik und Fahrzeugsicherheit weitehin kritisch und konstruktiv begleiten wird.
Moderne Fahrzeuge erkennen nicht nur ihren Halter mit Hilfe biometrischer Merkmale, sondern analysieren auch das Fahrverhalten. Sie intervenieren, wenn zum Beispiel wegen mangelnder Spurtreue Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. Die Speicherung umfangreicher Nutzungsdaten ermöglicht fahrerbezogene Profile, die von der Werkstatt oder sonstigen Dritten ausgelesen werden können. Führt der Fahrer ein aktiv geschaltetes Handy mit oder enthält das Auto einen entsprechenden Chip, ist seine Bewegung bereits jetzt in Echtzeit zu verfolgen.