Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 26. August 2009

Pressemitteilung 25/2009

Chance für besseren Datenschutz in Europa nutzen

Anlässlich der heutigen ersten Lesung im Deutschen Bundestag über neue Begleitregelungen zum europäischen Grundlagenvertrag von Lissabon, ruft der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar dazu auf, die durch den Vertrag eröffneten Chancen für einen besseren Datenschutz in Europa zu nutzen.

Anlässlich der heutigen ersten Lesung im Deutschen Bundestag über neue Begleitregelungen zum europäischen Grundlagenvertrag von Lissabon, ruft der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar dazu auf, die durch den Vertrag eröffneten Chancen für einen besseren Datenschutz in Europa zu nutzen.

Schaar: Mit der Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta wird der Datenschutz zu einem einklagbaren europäischen Grundrecht. Ich erwarte, dass sich Regierungen und Parlamente nun dafür einsetzen, die durch den Vertrag von Lissabon eingeräumten Handlungsspielräume im Sinne einer Verbesserung des Datenschutzes auszugestalten. Der durch den Lissabon-Vertrag ermöglichte neue Rechtsrahmen für den Datenschutz sollte – anders als die bisherige Unterscheidung nach sog. Säulen – jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen. Angesichts zunehmender Datenströme zwischen den Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedsstaaten sollte die neu zu schaffende Datenschutzregelung auch für diesen Bereich gelten. Die Erarbeitung eines neuen Rechtsinstrumentes muss dringend in Angriff genommen werden.

Schaar weist darauf hin, dass die Europäische Kommission mit dem Beginn eines öffentlichen Konsultationsverfahrens bereits die Weichen zur Neujustierung des europäischen Datenschutzrechtes gestellt hat. Er hofft, dass der deutsche Gesetzgeber jetzt aktiv wird und bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Konzepte zur Stärkung des Datenschutzes eigene Akzente setzt.