Bonn/Berlin, 4. August 2009
Pressemitteilung 24/2009
Schaar übt Kritik an der Bündelung der Telekommunikationsüberwachung beim Bundesverwaltungsamt
In den letzten Tagen ist beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Anlage zur technischen Durchführung von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen des BKA und der Bundespolizei in Betrieb genommen worden.
In den letzten Tagen ist beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Anlage zur technischen Durchführung von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen des BKA und der Bundespolizei in Betrieb genommen worden. Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:
Ich halte es für bedenklich, dass das BMI die Überwachungsanlage im BVA in Betrieb genommen hat, ohne den Abschluss der bereits angelaufenen Beratungen über ein Gesetz abzuwarten, das die Rechte und Pflichten des BVA festlegen soll. Dies ist umso bedauerlicher, als die Verknüpfung der Überwachungstechnik von BKA und Bundespolizei beim BVA nur den Startpunkt für eine viel umfassendere Kooperation von Sicherheitsbehörden darstellt. Bereits jetzt gibt es Planungen, die Einrichtungen zur Telekommunikationsüberwachung im BVA auch auf die Nachrichtendienste des Bundes sowie die Sicherheitsbehörden der Länder auszudehnen.
Mit der Beauftragung des BVA mit der technischen Durchführung von Telekommunikationsüberwachungen wird eine grundrechtlich in besonderer Weise sensible Behördenkooperation begonnen. Die Einbindung des BVA in Telekommunikationsüberwachung von verschiedenen Behörden bedeutet einen zusätzlichen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis. Derartige Eingriffe kämen nur in Betracht, wenn sie ausdrücklich gesetzlich geregelt wären. Ein solches Gesetz müsste die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Kooperation bei der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen festlegen.