Bonn/Berlin, 3. Juli 2009
Pressemitteilung 21/2009
Schaar: Vom Bundestag beschlossene Datenschutzverbesserungen jetzt zügig umsetzen - Modernisierung des Datenschutzrechts fortsetzen!
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßt es, dass der Deutsche Bundestag die angekündigten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen hat.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßt es, dass der Deutsche Bundestag die angekündigten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen hat.
Schaar sagte: Datenschutz ist offenbar eine äußerst spannende Sache. Schon das erste Bundesdatenschutzgesetz wurde 1977 in der letzten Sitzungswoche beschlossen und beim Informationsfreiheitsgesetz 2004 war es genauso! Dieses Mal ist es sogar
der letzte reguläre Sitzungstag dieser Legislaturperiode, also gerade noch rechtzeitig. Die Modernisierung des Datenschutzrechts muss nach der Bundestagswahl fortgesetzt werden. Als nächstes Etappenziel sehe ich dabei ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.
Die Novelle beurteilt Schaar insgesamt positiv: Das Gesetz enthält wichtige Verbesserungen, welche die Bürgerinnen und Bürger besser gegen Datenmissbrauch schützen. Die Unternehmen und die Datenschutzbehörden müssen die neuen Vorschriften nun mit Leben füllen. Trotz großzügiger Übergangsfristen muss die Umsetzung der neuen Vorgaben zügig angegangen werden. Die Arbeit fängt jetzt erst richtig an!
So müssen Unternehmen die Empfänger von Werbeschreiben zukünftig darüber informieren, woher die Daten ursprünglich stammen. Die Erbringung von Leistungen darf grundsätzlich nicht mehr davon abhängig gemacht werden, dass die Betroffenen in die Verarbeitung ihrer Daten für andere Zwecke einwilligen. Die Zweckbindung von Beschäftigtendaten wird gestärkt - verdachtslose Massenscreenings wie bei der Deutschen Bahn AG darf es nicht mehr geben. Auch die Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung werden verbessert. Dies betrifft etwa Call-Center oder Detekteien, die in der Vergangenheit nicht immer datenschutzrechtlich vorbildlich aufgefallen sind. Eine Melde- und Veröffentlichungspflicht bei Datenschutzverstößen wird es den Betroffenen und den Datenschutzbehörden erleichtern, Folgeschäden zu vermeiden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Schließlich werden auch die Befugnisse der Datenschutzbehörden wesentlich gestärkt; sie können eine unzulässige Datenverarbeitung untersagen und höhere Bußgelder verhängen.
Schaar bedauert, dass der im letzten Herbst von der Bundesregierung zugesagte Wechsel hin zu einer Einwilligungslösung vor der Datenweitergabe für Werbezwecke nur inkonsequent eingeleitet wurde: Die entsprechende Regelung enthält so viele Ausnahmen, dass sich hier in der Praxis keine großen Änderungen ergeben dürften. Die heftigen Auseinandersetzungen und die beispiellose Lobbykampagne haben gezeigt, dass beim Datenschutzbewusstsein in der Privatwirtschaft noch großer Nachholbedarf besteht.