Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Bonn/Berlin, 24. April 2009

Pressemitteilung 14/2009

"Zensusgesetz 2011 lässt noch datenschutzrechtliche Fragen offen."

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 und zur Änderung von Statistikgesetzen beschlossen.

Das für den Zensus vorgesehene Verfahren besteht aus einer Kombination von Registerzusammenführungen und Befragungen.

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 und zur Änderung von Statistikgesetzen beschlossen.

Das für den Zensus vorgesehene Verfahren besteht aus einer Kombination von Registerzusammenführungen und Befragungen. Der überwiegende Teil der Bevölkerung wird durch die Erhebungen nicht direkt in Anspruch genommen, da ein Großteil der Daten aus staatlichen Registern übernommen werden soll.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt hierzu:

"Im Gesetzgebungsverfahren konnte ich erreichen, dass die adressscharfe Zuordnung der Zensusdaten mit Hilfe der im Anschriften- und Gebäuderegister enthaltenen geografischen Koordinaten unterbleibt.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch ist die vorgesehene Datenerhebung in sensiblen Sonderbereichen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Haftanstalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Volkszählungsurteil empfohlen, in derartigen Bereichen zur Verminderung der Gefahr einer sozialen Abstempelung Erhebungen möglichst in anonymisierter Form durchzuführen. Wenn dieser Empfehlung nicht gefolgt wurde, ist bei der datenschutzrechtlichen Begleitung des Zensus darauf zu achten, dass die Identifizierungsdaten nach der Datenerhebung so früh als möglich gelöscht und somit der konkrete Personenbezug aufgelöst wird.

Meine Mitarbeiter und ich werden die praktische Durchführung des Verfahrens auf Bundesebene intensiv und in enger Kooperation mit den für die Kommunen und die Statistischen Landesämter zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz begleiten."