Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 24. April 2009

Pressemitteilung 13/2009

"Gendiagnostikgesetz wichtiger Beitrag zum Schutz höchstpersönlicher und sensibler genetischer Informationen."

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt zum heute vom Bundestag verabschiedeten Gendiagnostikgesetz:

Das Gendiagnostikgesetz ist ein wichtiger Beitrag zu einem umfassenden Schutz höchstpersönlicher und sehr sensibler Informationen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt zum heute vom Bundestag verabschiedeten Gendiagnostikgesetz:

Das Gendiagnostikgesetz ist ein wichtiger Beitrag zu einem umfassenden Schutz höchstpersönlicher und sehr sensibler Informationen. Hervorzuheben ist insbesondere das grundsätzliche Verbot für Arbeitgeber und Versicherungen, genetische Informationen von Bewerberinnen und Bewerbern zu verlangen. Das Gesetz trifft Regelungen für wichtige Anwendungsfelder der Humangenetik, in denen die informationelle Selbstbestimmung ohne klare gesetzliche Schutznormen zunehmend in Gefahr gerät.

Genetische Daten sind aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst sensibel, da sie mit fortschreitender Analysetechnik immer umfassender Prognoseinformationen bieten. Die lückenlose Regelung des selbstbestimmten Umganges mit den eigenen genetischen Informationen wird damit immer wichtiger. Angesichts der sprunghaft wachsenden Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik ist hier ein besonderer Schutzstandard erforderlich, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger effektiv und umfassend zu schützen.

Ein weiteres wichtiges Feld bleibt aber zunächst ungeregelt: Auch der Umgang der Forschung mit genetischen Informationen bedarf gesetzlicher Regelung, um das normative Schutzprofil zu vervollständigen. Diese Lücke sollte in der nächsten Legislaturperiode geschlossen werden.