Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 20. März 2009

Pressemitteilung 10/2009

Der Deutsche Bundestag fordert einstimmig mehr Datenschutz

In seiner gestrigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag den 21. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit behandelt und hierzu einstimmig eine Entschließung gefasst.

In seiner gestrigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag den 21. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit behandelt und hierzu einstimmig eine Entschließung gefasst. Darin fordert er unter anderem die Weiterentwicklung des Datenschutzrechts, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, die Förderung datenschutzfreundlicher Technologien und hohe Datenschutzstandards bei Biometrieanwendungen.

Hierzu erklärt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar:

Den einstimmigen Beschluss des Parlaments und die damit verbundene Unterstützung meiner Arbeit begrüße ich. Er zeigt, dass der Datenschutz für alle Fraktionen des Deutschen Bundestages große Bedeutung hat. Besonders freue ich mich über den Rückhalt beim Datenschutzaudit, bei der Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes für Rechtsanwälte und der Durchsetzung des Auskunftsanspruchs gegenüber der Finanzverwaltung. Jetzt ist es Sache der Bundesregierung, diesen einstimmigen Forderungen des Parlaments nachzukommen.