Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Bonn/Berlin, 27. November 2008

Pressemitteilung 33/2008

Neuer Datenschutzvorfall bei der Deutschen Telekom belegt dringenden Handlungsbedarf beim Datenschutz

Nach Berichten des stern ist ein neuer Fall von Datenmissbrauch bekannt geworden. Kriminelle haben sich Namen, Adressen, Vertragsdaten und Bankverbindungen von mehreren tausend Festnetzkunden der Deutschen Telekom verschafft.

Nach Berichten des stern ist ein neuer Fall von Datenmissbrauch bekannt geworden. Kriminelle haben sich Namen, Adressen, Vertragsdaten und Bankverbindungen von mehreren tausend Festnetzkunden der Deutschen Telekom verschafft. Derzeit ist aber unklar, aus welchen Quellen die Daten genau stammen und welche dubiosen Adresshändler oder Callcenter die Daten missbräuchlich verwendet haben. Auf dem Datenschutzgipfel am 4. September 2008 wurde in großer Einmütigkeit eine Stärkung des Datenschutzes in der Privatwirtschaft versprochen. Geprüft werden sollte auch die Einführung einer Kennzeichnungspflicht - eine Art Herkunftsangabe - für personenbezogene Daten. Der ursprünglich anvisierte Kabinettstermin für die geplante Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes Ende November wurde nicht erreicht.


Dazu sagte Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Es ist höchste Zeit zu handeln, um die Bürgerinnen und Bürger endlich wirksam zu schützen. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie die zugesagte Datenschutznovelle noch im Dezember beschließt. Sonst wäre angesichts der auslaufenden Legislaturperiode zu befürchten, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht zu Ende geführt werden kann.