Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Brüssel, den 19. Februar 2008

Pressemitteilung /2008

Die Artikel 29-Datenschutzgruppe

Die Artikel 29-Datenschutzgruppe wählte ihren neuen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, beschloss das Arbeitsprogramm für die nächsten zwei Jahr, und verabschiedete eine Stellungnahme über das Recht von Kindern auf Datenschutz. Sie beschloss zudem die Fortsetzung ihrer gemeinsamen Durchsetzungsmaßnahmen und traf Vorbereitungen für die nächste Safe Harbor Konferenz, die im Laufe dieses Jahres in Brüssel stattfinden soll.

Neuer Vorsitzender und Vize-Vorsitzender: Die Artikel 29-Datenschutzgruppe wählte Alex Türk, den Leiter der französischen Datenschutzbehörde zu ihrem neuen Vorsitzenden. Jacob Kohnstamm, der Leiter der holländischen Datenschutzbehörde, wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt. Türk war bereits in der Amtszeit seines Vorgängers dessen Vertreter, so dass sicher gestellt ist, dass angesichts der vielen Herausforderungen, denen sich die Gruppe stellen muss, ein erfahrener Datenschützer an der Spitze der Gruppe bleibt. Er hat jetzt ein Mandat, die Gruppe für die nächsten zwei Jahre zu leiten. In seiner Abschiedsrede dankte der scheidende Vorsitzende, Peter Schaar, der Gruppe für die enorme Unterstützung während seiner Amtszeit und wünschte seinem Nachfolger viel Glück und viel Erfolg.

Suchmaschinen: Die Arbeitsgruppe setzte ihre Beratungen über das lang erwartete Arbeitspapier über Suchmaschinen fort. Sie beabsichtigt, diese Arbeit im Laufe der nächsten Monate abzuschließen. Da die Nutzung von Suchmaschinen für eine ständig wachsende Anzahl von Bürgern zur alltäglichen Routine geworden ist, bleiben der Schutz der Privatsphäre der Nutzer und die Gewährleistung ihrer Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Zugang zu ihren Daten und das Recht auf Information gemäß der geltenden Regelungen zum Datenschutz, die wichtigsten Themen in den laufenden Diskussionen. Suchmaschinen fallen dann unter die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, wenn sie verantwortliche Stellen sind, die IP-Adressen oder Verlaufsdaten der Nutzer sammeln. In diesem Fall müssen sie sich an Vorschriften halten. Diese gelten auch für solche Suchmaschinen, deren Hauptsitz sich außerhalb der EU befindet, die aber eine Einrichtung in einem der EU-Mitgliedstaaten haben oder automatisierte Vorrichtungen in einem der Mitgliedsstaaten für Datenverarbeitung benutzen.

Das zweijährige Arbeitsprogramm für die Jahre 2008/2009: Viele drängende Themen bleiben auf der nächsten Agenda der Artikel 29-Datenschutzgruppe, vor allem angesichts der neuesten Entwicklungen, wie zum Beispiel des Einsatzes von RFID-Chips auf Konsumgütern oder das elektronische Mautsystem. Mit ihrem neuen Arbeitsprogramm macht die Arbeitsgruppe deutlich, dass sie über solche Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben will, um die Bürger über datenschutzbezogene Angelegenheiten zu informieren und um bei neuen technischen Anwendungen datenschutzfreundliche Lösungen finden zu können.

Die ständig wachsende Zahl von Regierungsprojekten aus aller Welt, Reisende mit Hilfe von Überwachungsmechanismen aufzuspüren, lässt bei Datenschützern die Alarmglocken schrillen. Soziale Netzwerke und Behavioural Targeting stellen Herausforderungen an den Datenschutz, die analysiert und angemessen beurteilt werden müssen. Rechtliche Instrumente, wie verbindliche Unternehmensregelungen (Binding Corporate Rules, (BCR)) oder Standardvertragsklauseln, die eine reibungslose Übertragung von personenbezogenen Daten von Europa in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau ermöglichen sollen, erfordern weiterhin die Aufmerksamkeit der Arbeitsgruppe sowie einen fortgesetzten Dialog mit der Wirtschaft.

Kinder und Datenschutz: Kinder waren noch nie die vorrangige Zielgruppe eines Arbeitspapiers. Im Rahmen der Initiative der Kommission in Richtung einer EU-Strategie für die Rechte von Kindern wollte sich die Arbeitsgruppe jedoch einbringen und gab jetzt ein umfangreiches Dokument heraus, das sich mit den rechtlichen und praktischen Aspekten von Kindern und dem Schutz ihrer Privatsphäre befasst. Kinder sollten schon ganz früh lernen, die Privatsphäre der anderen zu respektieren, und dass sie selbst ihre persönlichen Daten schützen müssen. Das verabschiedete Dokument richtet sich vor allem an Schulbehörden, die viele Daten sammeln und verarbeiten, dazu gehören auch sensible Daten über Schüler, aber auch über die der Vertreter der Kinder. Die Stellungnahme richtet sich daher hauptsächlich an Lehrer und Schüler, um deren Bewusstsein zu fördern.

Die Arbeitsgruppe beschloss, alle diejenigen, die Daten von Kindern verarbeiten, dazu aufzufordern, Kommentare zu dem Dokument abzugeben. Das Dokument soll ein erster Schritt in Richtung eines besseren Verständnisses für die Bedürfnisse und Rechte der Kinder auf diesem Gebiet sein. Nach der öffentlichen Beratung könnte sich die Arbeitsgruppe mit anderen Aspekten zum Datenschutz für Kinder befassen.

Die Safe-Harbor Konferenz: Nach der erfolgreichen Datenschutzkonferenz im letzten Jahr in Washington wird im Laufe dieses Jahres eine Folgeveranstaltung stattfinden. Als Gastgeber für die diesjährige Konferenz in Brüssel unterstreicht die Arbeitsgruppe ihr Engagement, mit den US-Behörden in einen Dialog über alle offenen Fragen, die von gemeinsamen Interesse sind, zu treten, und das gegenseitige Vertrauen und Verständnis zu stärken. Das Instrument des Safe-Harbor hat sich als unschätzbar für die Wirtschaft herausgestellt, wenn es darum geht, persönliche Daten in die USA zu übermitteln, und sollte daher weiter entwickelt werden. Es wurde jetzt eine ständige Arbeitsgruppe zwischen der EU und den USA eingerichtet, die Vorschläge erarbeiten soll, mit deren Hilfe offene Fragen angegangen werden, wie zum Beispiel die Schaffung größerer Transparenz und die Förderung der Akzeptanz.
Im Hinblick auf globale Entwicklungen, wie die Bedrohungen durch den Terrorismus und dem ständig zunehmenden Bedarf der Strafverfolgungsbehörden, die Daten der Bürger für ihre Zwecke zu verwenden, betont die Arbeitsgruppe ebenfalls die Notwendigkeit eines ständigen Dialoges mit den USA, um globale Antworten auf die Herausforderungen zu finden, denen die Welt ausgesetzt ist.

Der Datenschutztag: Der zweite Datenschutztag, der auf den 28. Januar 2008 fiel, stellte sich als großer Erfolg heraus. Die Arbeitsgruppe untersuchte die vielen Maßnahmen, die in allen EU-Mitgliedstaaten unternommen wurden, um Erfahrungen auszutauschen, und um beste Praktiken zu fördern. Die Datenschutzbehörden fanden viele Wege, um ihre Bürger zu erreichen, vor allem Jugendliche, um deren Bewusstsein zu wecken. Die Medien berichteten umfassend über aktuelle Themen im Bereich des Datenschutzes, und in ganz Europa nahmen Politiker und Bürger an unzähligen Veranstaltungen teil. Infolge der letzten Skandale in einigen Mitgliedstaaten sind die Bürger zunehmend besorgt über die Art und Weise, in der Regierungsbehörden und private Unternehmen mit ihren persönlichen Daten umgehen. Die enormen Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen in letzter Zeit müssen ernst genommen werden, um diese Probleme anzugehen. Es muss noch viel getan werden, um den schlechten Eindruck zu verbessern, der durch sorglose Praktiken entstand, damit wieder Vertrauen und Zuversicht aufgebaut werden können.

Hintergrundinformation

Die Artikel 29-Datenschutzgruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist eine unabhängige Stelle und hat beratende Funktion zum Thema Datenschutz und Privatsphäre. Sie wurde durch Artikel 29 der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG eingesetzt. Sie besteht aus Vertretern von nationalen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der Europäischen Kommission. Ihre Aufgaben sind in Artikel 30 der Richtlinie 95/46/EG und Artikel 15 der Richtlinie 2002/58/EG festgelegt. Die Datenschutzgruppe hat die Befugnis, die Fragen zur Anwendung der nationalen Maßnahmen, die unter den Datenschutzrichtlinien verabschiedet wurden, zu untersuchen, um damit zur einheitlichen Anwendung dieser Richtlinien beizutragen. Sie übt diese Aufgabe aus, in dem sie Empfehlungen, Stellungnahmen und Arbeitspapiere herausgibt. http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/index_de.htm