Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 8. August 2007

Pressemitteilung 32/2007

Zentrale Steuerdatei soll noch umfangreicher werden

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 zugestimmt, das ab 2011 die Ablösung des Lohnsteuerkartenverfahrens durch ein elektronisches Abrufverfahren vorsieht. Dazu ist geplant, die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Zusammenhang mit der ab 1. Juli 2007 vergebenen Steueridentifikationsnummer errichtete Datenbank um weitere sensible Daten anzureichern, zum Beispiel um die Religionszugehörigkeit, Ehepartner und Angaben über Steuerklassen und Freibeträge, etwa für Kinder und außergewöhnliche Belastungen.

Dazu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

Der von mir kritisierte große Datenpool, der mit der Vergabe der Steueridentifikationsnummer an alle Steuerpflichtigen vom Säugling bis zum Greis, d.h. für alle Einwohner der Bundesrepublik entsteht, erhält eine neue Dimension. Zwar sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale auch bisher auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Nunmehr werden diese Daten aber in einer zentralen Datenbank gespeichert. Eine solche Datenbank wirft zahlreiche Fragen auf. Wie soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass ausschließlich ein autorisierter Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen kann? Zwar ist ein Authentifizierungsverfahren für den Arbeitgeber vorgesehen; die Frage ist aber, ob damit eine rechtswidrige Informationsbeschaffung Dritter auszuschließen ist.

Außerdem befürchte ich, dass hier neue Begehrlichkeiten entstehen. So wären die Daten etwa für Sozialleistungsträger und Strafverfolgungsbehörden interessant. Leider gibt es zahlreiche Beispiele, dass Daten, die zunächst für einen bestimmten Zweck gespeichert worden waren, letztlich auch für viele andere Zwecke verwendet werden: So werden die für steuerliche Zwecke erhobenen Daten über Freistellungsaufträge mit den ebenfalls beim BZSt gespeicherten Daten der Empfänger von BaföG- und anderen Sozialleistungen abgeglichen. Die Mautdaten, die zunächst nur zur Mautberechnung erhoben wurden, sollen zukünftig auch zur Strafverfolgung verwendet werden. Der zur Terrorismusbekämpfung eingeführte Kontendatenabruf steht heute auch Finanzämtern offen.

Auch vermag ich nicht die in der Begründung behauptete Entlastung der Wirtschaft zu erkennen. Ich halte es für dringend erforderlich, die für 2011 vorgesehene Umstellung auf ein elektronisches Verfahren gründlich zu diskutieren. Die Verknüpfung mit dem Jahressteuergesetz 2008 halte ich deshalb für unangebracht. Ich werde darauf hinwirken, die Regelung zur elektronischen Lohnsteuerkarte von dem Gesetzentwurf abzukoppeln.