Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 30. November 2007

Pressemitteilung 52/2007

Bundesverwaltungsgericht stärkt die Rechte von Betroffenen gegenüber den Nachrichtendiensten

Zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2007 (BVerwG 6 A 2.07), wonach der Bundesnachrichtendienst (BND)dem Kläger, einem Journalisten, zur Auskunft über seine personenbezogenen Daten verpflichtet sei, erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist sehr zu begrüßen, stärkt sie doch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in einem wichtigen Punkt. Bisher hat der BND die Auffassung vertreten, er sei von Gesetzes wegen nur zur Auskunft aus elektronischen Dateien verpflichtet. Dieser Auslegung habe ich bereits in meinem 21. Tätigkeitsbericht widersprochen und dargelegt, dass sich das Recht auf Auskunft auch auf personenbezogene Daten erstreckt, die in herkömmlichen Akten gespeichert werden. Die klarstellende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die meine Auffassung bestärkt, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr zu begrüßen.