Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 6. November 2007

Pressemitteilung 44/2007

VIII. Symposium des BfDI zum Datenschutz bei der Telekommunikation und im Internet in Bonn-Bad Godesberg am 6. November 2007

Die rasante Entwicklung der Kommunikations- und Informationstechnologie eröffnet bisher unbekannte, neue Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten, wie zum Beispiel durch die weltweit genutzten Internet-Suchmaschinen. Zugleich wachsen aber auch Missbrauchspotential und staatliche Kontrollmöglichkeiten, wie die Diskussion um die Online-Durchsuchung zeigt. Im Fokus des 8. Godesberger Symposium des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit standen deshalb die Chancen und Risiken der Kommunikationstechnologie und die Frage nach dem aus dieser Entwicklung resultierenden, verfassungsrechtlichen Gestaltungsbedarf.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt hierzu:

Wir müssen uns der Frage stellen, inwieweit das Grundgesetz noch hinreichenden Schutz gewährt gegen Gefährdungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, die vom Staat und von Privaten ausgehen können. Die Innovationen in der Kommunikationstechnologie begründen verfassungsrechtliche Herausforderungen, mit denen sich Bürgerinnen, Bürger und Parlament in einem breit angelegten, offenen Diskurs auseinandersetzen müssen. Ich sehe uns dabei auf dem Weg zu einem umfassenden, verfassungsrechtlich zu schützenden Mediengeheimnis, das die freie und unbeschränkte Meinungsbildung und Meinungsäußerung und damit die für eine gelebte Demokratie unverzichtbare, engagierte und sachlich fundierte politische Diskussion genauso schützt wie den staatsfreien Kernbereich privater Lebensgestaltung.