Bonn, 8. Oktober 2007
Pressemitteilung 39/2007
Schaar begrüßt die neueste Entwicklung bei SWIFT
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar begrüßt die Entscheidung des Aufsichtsrates von SWIFT, eine neue dezentrale Systemarchitektur aufzubauen. In der Schweiz soll es künftig ein weiteres europäisches Datenverarbeitungszentrum geben und es wird zwischen zwei Verarbeitungszonen in Europa und Transatlantik unterschieden.
Schaar sagte: Mit der Dezentralisierung der Systemarchitektur trägt SWIFT der Kritik der Datenschutzbeauftragten und des Europäischen Parlaments Rechnung. Es war eine datenschutzrechtliche Kernforderung, Banküberweisungsdaten, die den innereuropäischen Zahlungsverkehr betreffen, nur in Europa zu speichern. Dank des beharrlichen Einsatzes der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und des Europäischen Parlaments hat SWIFT eine positive Entscheidung zur Weiterentwicklung seiner IT-Infrastruktur im Sinne eines verbesserten Datenschutzes getroffen. Zugriffe von Drittstaaten auf Daten über den innereuropäischen Zahlungsverkehr wird es dann nicht mehr geben.
Auch die Artikel 29 Gruppe wird sich in ihrer Sitzung am 9./10. Oktober 2007 mit der Thematik befassen.
(SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist ein weltweit agierender Geldüberweisungsdienst zur Übermittlung von internationalen Zahlungsanweisungen.)