Bonn, 10. August 2007
Pressemitteilung 33/2007
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beanstandet restriktive Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch das Bundesverkehrsministerium
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat anlässlich mehrerer Einsichtsbegehren in den Mautbetreibervertrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes die Auskunftsverweigerung durch das Bundesverkehrsministerium überprüft. Schaar erklärt hierzu: Nach meiner Auffassung sind größere Teile des Vertrages zugänglich zu machen, als das Ministerium bereit ist, offen zu legen. Ich habe die restriktive Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes nunmehr formell gemäß § 12 Abs. 3 IFG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 1 BDSG beanstandet. Ich appelliere erneut an die Behörden, das Informationsfreiheitsgesetz nicht als Eingriff in ihre Autorität zu empfinden, sondern als Chance zu begreifen, das Verwaltungshandeln gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern transparenter zu machen.
Die Auskunftsbegehren bezogen sich auf den Toll-Collect-Vertrag. Die Unterlagen bestehen aus einem Kernvertrag nebst Ergänzungsvereinbarungen und umfangreichen Anlagen. Das Ministerium hat den Zugang zu diesen Unterlagen nahezu vollständig mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Toll-Collect handele bzw. das Bekanntwerden des Vertrages nachteilige Auswirkungen auf ein derzeit laufendes schiedsgerichtliches Verfahren haben könnte. Nach eigener Einsichtnahme in die Unterlagen ist der BfDI zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Argumente nur für Teile des Vertrages tragfähig sein können. Eine darüber hinausgehende Geheimhaltung der Unterlagen widerspricht den Vorgaben des IFG.