Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 12. Juli 2007

Pressemitteilung 30/2007

Automatisierter Kontenabruf: Bundesverfassungsgericht stärkt den Datenschutz - Kontenabrufverfahren muss auf den Prüfstand

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum automatisierten Kontenabruf erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:

"Ich sehe meine Kritik bestätigt, dass die gesetzliche Regelung den Kreis der berechtigten Behörden nicht präzise festlegt. § 93 Abs. 8 Abgabenordnung, der auch anderen Behörden außerhalb der Finanzverwaltung in sozialrechtlichen Angelegenheiten die Befugnis zur Erhebung von Kontenstammdaten gibt, fehlt es an der notwendigen Bestimmtheit. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern. Ich erwarte von dem Gesetzgeber, dass er vor der nun notwendigen Änderung der gesetzlichen Vorgaben die Erfahrungen mit dem Kontenabruf kritisch überprüft und daraus die notwendigen Konsequenzen zieht.

Auch in einem anderen Punkt hat das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz gestärkt: Das Gericht betont, dass die Normen Kontenabrufe nur im Rahmen konkreter Verdachtsmomente erlauben, nicht aber "routinemäßige oder anlasslose Abrufe 'ins Blaue hinein'" erfolgen dürfen. Vor diesem Hintergrund sehe ich die Planungen des Bundesfinanzministeriums kritisch, die täglichen Abrufmöglichkeiten von jetzt 100 auf bis zu 5000 Abrufe täglich zu vervielfachen.

Zudem hat das Gericht klargestellt, dass den Betroffenen grundsätzlich ein Auskunftsrecht zu den Kontenabfragen zusteht. Interessierte Betroffene möchte ich ermuntern, hiervon Gebrauch zu machen.

Die Einhaltung dieser Vorgaben wie auch die Regelung, dass die Zugriffe lückenlos zu protokollieren sind, werden meine Kolleginnen und meine Kollegen in den Ländern und ich im Rahmen der Kontrolltätigkeit überprüfen."