Bonn, 2. Juli 2007
Pressemitteilung 27/2007
Steueridentifikationsnummer: Strikte Zweckbindung muss gewahrt bleiben
Ab 1. Juli 2007 übermitteln die Einwohnermeldeämter die Daten aller Einwohner an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Steuer-ID vergibt. Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:
"Mit der Vergabe einer Steueridentifikationsnummer an alle Steuerpflichtigen werden zum ersten Mal alle Einwohner durchnummeriert. Beim Bundeszentralamt für Steuern entsteht ein neuer großer Datenpool, in dem verschiedene personenbezogene Daten aller rund 82 Millionen. Bundesbürgerinnen und Bundesbürger unter einer individuellen Nummer von Geburt an bis 20 Jahre nach ihrem Tod gespeichert werden. Zugleich wird die Steuer-ID auch in den kommunalen Melderegistern gespeichert und damit die Register miteinander verknüpft.
Zwar konnte im Gesetzgebungsverfahren erreicht werden, dass diese Daten nur für steuerliche Zwecke genutzt werden dürfen. Erfahrungen aus anderen Bereichen belegen jedoch, dass solche Datensammlungen Begehrlichkeiten wecken, die Daten auch für andere Zwecke zu verwenden. Die LKW-Maut und das Kontenabrufverfahren sind dafür anschauliche Beispiele. Ich werde daher das weitere Verfahren zur Einführung der Steueridentifikationsnummer kritisch begleiten und dabei insbesonders auf die Einhaltung der strikten Zweckbindung achten.
Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur mit weiteren großen Sammlungen personenbezogener Daten muss zur Wahrung der individuellen Persönlichkeitsrechte längerfristig ein modernes Identitätsmanagement geschaffen werden, das sicherstellt, dass verschiedene Identifikationskennzeichen nicht miteinander verknüpft werden können. Die Durchnummerierung aller Personen zum Zwecke der Datenverknüpfung ist eine Maßnahme des letzten Jahrhunderts. Inzwischen stehen mit elektronischen Signatur- und Zertifikatsverfahren Methoden zur Verfügung, mit denen sich Datenschutzbelange weitaus besser realisieren lassen."
Die Einführung der Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke in der Abgabenordnung und damit die Einrichtung eines zentralen Registers aller in Deutschland steuerpflichtigen Personen wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2003 beschlossen. Ab 2009 soll die individuelle Steueridentifikationsnummer durch eine Wirtschaftsidentifikationsnummer ergänzt werden. Da die Datenbank zur Wirtschafts-ID auch die individuelle Steuer-ID enthält, lassen sich alle wirtschaftlichen Aktivitäten eines Betroffenen, sei es als Sparer, Arbeitnehmer, Selbständiger, Geschäftsführer oder Vereinsvorstand per Knopfdruck erschließen.